Tödlicher Bungee-Unfall in Warstein: Polizei geht nicht von Straftat aus
Nach dem tödlichen Bungee-Unglück in einem ehemaligen Steinbruch im sauerländischen Warstein sieht die Polizei derzeit keinen Anlass für strafrechtliche Schritte. Nach Angaben eines Polizeisprechers handelt es sich um einen tragischen Unfall und nicht um eine Straftat.
Eine 21 Jahre alte Frau aus Aschersleben in Sachsen-Anhalt war am Samstag bei einem Sprung ums Leben gekommen. Sie prallte gegen eine Felswand und erlitt dabei tödliche Verletzungen. Wie es genau zu dem Unglück kam, ist bislang noch nicht geklärt. Nach Polizeiangaben befanden sich insgesamt sechs Menschen an der Stelle des Geschehens, darunter ein 34-jähriger Mann.
Dieser Mann war demnach als Erster gesprungen, wobei die Konstruktion funktionierte. Beim anschließenden Sprung der 21-Jährigen kam es dann zu dem tödlichen Absturz. Die Begleiter wurden im Anschluss von Notfallseelsorgern der Feuerwehr betreut.
Selbst gebaute Konstruktion zwischen Felswänden
Nach Darstellung der Polizei hatten die Beteiligten zwischen zwei Felswänden, die etwa 80 bis 100 Meter auseinanderliegen, zwei Seile gespannt. Von dort aus nutzten sie in der Mitte weitere Seile für den Sprung in die Tiefe. Die Konstruktion sei selbst gebaut gewesen und zuvor weder geprüft noch offiziell abgenommen worden.
Der Steinbruch ist zwar ein ausgewiesenes Klettergebiet mit Sicherungshilfen des Deutschen Alpenvereins, diese wurden von der Gruppe nach bisherigen Erkenntnissen jedoch nicht verwendet. Das Unglück ereignete sich den Angaben zufolge gegen 17.15 Uhr. Trotz Wiederbelebungsversuchen starb die junge Frau noch an der Unfallstelle.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber