Wirtschaft

Kontobetrug: So kommen Opfer zuerst an ihr Geld

700 Euro weg, Bank blockt – jetzt greift das höchste EU-Gericht ein. Was das Urteil für Betrugsopfer wirklich bedeutet.

15.10.2026, 11:05 Uhr

EuGH: Banken müssen bei Kontobetrug zunächst erstatten

Banken sind verpflichtet, Opfern von Kontobetrug den entstandenen Schaden zunächst unverzüglich zu ersetzen – auch dann, wenn sie den Betroffenen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Nach Angaben des Gerichts können Zahlungsdienstleister zwar später Geld zurückfordern, wenn der Verlust auf grob fahrlässiges Verhalten der Kundinnen oder Kunden zurückgeht.

Auslöser des Urteils war ein Fall aus Polen. Dort war eine Bankkundin auf einen Phishing-Betrug hereingefallen. Sie hatte auf einer Online-Verkaufsplattform einen Artikel angeboten, woraufhin sich ein angeblicher Käufer meldete. Dieser schickte ihr einen Link, der angeblich von der Plattform stammte und zur Bestätigung des Verkaufs dienen sollte.

Die Frau klickte auf den Link und wurde auf eine Internetseite weitergeleitet, die der Website ihrer Bank täuschend ähnlich sah. Dort gab sie ihre Zugangsdaten zum Online-Banking ein. Auf diese Weise gelangte der Betrüger an ihre Daten und überwies rund 700 Euro auf ein anderes Konto.

Am folgenden Tag informierte die Kundin ihre Bank über den Vorfall. Das Geld bekam sie jedoch zunächst nicht zurück. Das Institut argumentierte, sie habe den Betrug durch grobe Fahrlässigkeit selbst ermöglicht. Daraufhin landete der Fall vor einem polnischen Gericht, das den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts bat.

Verbraucherschützer sehen vergleichbare Probleme in Deutschland

Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gibt es auch in Deutschland ähnliche Vorgehensweisen von Banken. Für Betroffene bedeute das oft einen hohen Aufwand im Streit mit dem Zahlungsdienstleister. Manche gäben auf oder ließen sich auf nachteilige Vergleiche ein. Hinzu komme, dass viele aus Angst vor möglichen Prozesskosten den Rechtsweg scheuten.

Die Richter in Luxemburg betonten nun, dass Banken entsprechende Beträge sofort zurückzahlen müssen, sofern Kundinnen und Kunden den Vorfall rechtzeitig melden. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Betroffenen selbst betrügerisch handeln, und die Bank dies der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilt.

Mit der Entscheidung unterstrich der EuGH das Ziel des europäischen Rechts, einen hohen Schutzstandard für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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