Entwurf: Hohe Strafabgabe bei zu geringem SAF-Einsatz
Für deutsche Fluggesellschaften könnte es künftig teuer werden, wenn sie nicht ausreichend nachhaltig produzierten Flugkraftstoff (SAF) tanken. Nach einem ersten Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums soll pro Tonne fehlenden SAF eine Strafabgabe von 1.332 Euro fällig werden. Damit setzt Deutschland eine entsprechende EU-Verordnung um. Die Überwachung der Vorgaben soll das Luftfahrt-Bundesamt übernehmen.
SAF darf in der kommerziellen Luftfahrt derzeit nur als Beimischung zu herkömmlichem Kerosin verwendet werden. Seit 2025 ist für alle Flüge mit Start in Europa zunächst ein Anteil von zwei Prozent vorgeschrieben. Nach den EU-Regeln soll die Quote bis 2030 auf fünf Prozent und bis 2050 auf 70 Prozent steigen.
SAF ist deutlich teurer als Kerosin
SAF wird etwa aus Essens- und anderen organischen Resten hergestellt und soll helfen, die klimaschädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs zu verringern. Im Vergleich zu fossilem Kerosin ist dieser Treibstoff allerdings deutlich teurer, was auch Flugreisen für Passagiere verteuern kann. Zusätzlich wird an synthetischen Kraftstoffen geforscht, die mithilfe von Strom produziert werden können.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßt, dass der Gesetzentwurf keine nationalen Sonderwege vorsieht, sondern sich an den europäischen Mindestvorgaben orientiert. Aus Sicht der Branche sollten die Einnahmen aus der Abgabe jedoch gezielt in die Förderung alternativer Flugkraftstoffe fließen und nicht in den allgemeinen Staatshaushalt. Auch die im Entwurf vorgesehenen Gebühren für Verwaltungsakte des Luftfahrt-Bundesamts lehnt der Verband ab.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber