Anklage gegen Christian Haub in Köln
Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen den Tengelmann-Chef Christian Haub erhoben. Der Vorgang steht im Zusammenhang mit dem Verschwinden seines Bruders Karl-Erivan Haub in den Schweizer Alpen. Ein Sprecher des Landgerichts Köln bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Anklageschrift vom 13. April, nannte den Beschuldigten jedoch nicht beim Namen. Zuerst hatte das Manager Magazin darüber berichtet.
Christian Haub wird vorgeworfen, 2021 im Verschollenheitsverfahren um seinen Bruder eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben zu haben. Sein Anwalt Mark Binz äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu der nun erhobenen Anklage. Eine Tengelmann-Sprecherin erklärte dazu: „Das ist eine private Angelegenheit von Herrn Haub, daher nehmen wir unternehmensseitig keine Stellung.“
Bereits 2024 hatte die Staatsanwaltschaft wegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen eingeleitet. In der Strafanzeige wurde unter anderem geltend gemacht, Christian Haub habe entgegen seinen damaligen Angaben belastbare Hinweise darauf gehabt, dass sein Bruder noch leben könnte. Sein Anwalt hatte den Vorwurf unzutreffender Angaben damals zurückgewiesen.
Nach dem Verschwinden von Karl-Erivan Haub übernahm Christian Haub die alleinige Führung des milliardenschweren Handelskonzerns Tengelmann. Zur Gruppe gehören unter anderem der Textildiscounter Kik und die Baumarktkette Obi.
Karl-Erivan Haub wurde 2021 für tot erklärt
Karl-Erivan Haub, einst einer der reichsten Deutschen, war im April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und danach nicht zurückgekehrt. Die Familie geht davon aus, dass der damals 58-Jährige am Klein Matterhorn tödlich verunglückte. Das Amtsgericht Köln erklärte ihn 2021 für tot.
Trotzdem tauchten seitdem immer wieder Medienberichte auf, die Zweifel an seinem Tod nährten. Das Gericht wertete diese Hinweise jedoch nicht als ausreichend belegt.
Im laufenden Zwischenverfahren prüft das Gericht nun, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Erst danach könnte ein Hauptverfahren eröffnet werden. Einen Zeitrahmen für die Entscheidung nannte der Gerichtssprecher bislang nicht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion