Wirtschaft

FFP2-Masken: Urteil zwingt Bund zu Mega-Nachzahlung

Masken-Deal aus der Corona-Zeit eskaliert: Für den Bund drohen Milliardenkosten – und am Ende zahlt der Steuerzahler.

18.06.2026, 15:32 Uhr

OLG Köln erhöht mögliche Belastung für den Bund in Maskenstreit deutlich

Der milliardenschwere Streit um die Beschaffung von Corona-Schutzmasken im Frühjahr 2020 könnte den Bund wesentlich teurer treffen als bislang angenommen. Nach Angaben des Oberlandesgerichts Köln wurde bereits Ende Mai ein Urteil gegen die Bundesrepublik gefällt. Im Mittelpunkt steht die Klage eines auf Mallorca ansässigen Maskenhändlers, dem das Landgericht Bonn in erster Instanz noch rund 33 Millionen Euro zugesprochen hatte.

Das Kölner Gericht setzte die Summe nun jedoch auf etwa 220 Millionen Euro herauf. Zusätzlich dürften noch Zinsen und Zinseszinsen anfallen, die sich auf mehr als 100 Millionen Euro belaufen könnten. Über den Fall hatte zuvor der „Spiegel“ berichtet. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht, da der Bund nach Gerichtsangaben Revision eingelegt hat.

Offenes Beschaffungsverfahren zu Beginn der Pandemie

Zu Beginn der Corona-Pandemie suchte das Bundesgesundheitsministerium dringend nach Schutzmasken. Ende März 2020 entschied sich das Ministerium für ein ungewöhnliches Vorgehen: In einem sogenannten Open-House-Verfahren wurde weder die Zahl der Anbieter begrenzt noch eine feste Gesamtmenge an Masken festgelegt. Für jede FFP2-Maske stellte der Bund 4,50 Euro in Aussicht. Angesichts knapper Ware und hoher Nachfrage, insbesondere nach Produkten aus China, schien das damals vertretbar.

Allerdings entspannte sich der Markt schon bald wieder, und die Preise gaben nach. Rückblickend erwies sich der vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angesetzte Preis als sehr hoch. Das Ministerium erhielt weit mehr Lieferzusagen als erwartet, viele Händler rechneten mit äußerst profitablen Geschäften. Spahns zentrale Rolle bei der Maskenbeschaffung wurde später massiv kritisiert.

Zahlreiche Händler klagen gegen verweigerte Abnahme

In vielen Fällen nahm der Bund die bestellten Masken jedoch trotz bestehender Verträge nicht ab. Zur Begründung wurden angebliche Qualitätsmängel oder versäumte Lieferfristen angeführt. Dagegen gingen zahlreiche Unternehmen gerichtlich vor. Vergleichsverhandlungen und Prozesse ziehen sich seit Jahren hin.

Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Verfahren für den Staat teuer werden könnten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums beläuft sich der Gesamtstreitwert aller laufenden Verfahren auf rund 2,3 Milliarden Euro. Endgültig abgeschlossen ist bislang nur ein kleiner Teil davon.

Kölner Richter bewerten Fristfrage anders als Vorinstanz

Für das Bundesgesundheitsministerium ist das Urteil aus Köln ein weiterer Rückschlag. In Bonn war der Bund zunächst noch vergleichsweise glimpflich davongekommen: Dort hatte das Gericht die Zahlungspflicht nur auf jene Masken bezogen, die der Bund wegen angeblicher Mängel beanstandet hatte. Der klagende Lieferant bestritt jedoch, dass die Ware fehlerhaft gewesen sei.

Ein deutlich größerer Teil der Masken war vom Bund gar nicht erst angenommen worden. Dabei berief sich die Bundesregierung auf ein angebliches Versäumen von Fristen. Der Händler wiederum argumentierte, ihm sei gar keine echte Möglichkeit zur Anlieferung gegeben worden.

Während das Landgericht Bonn die Fristversäumnis-Argumentation noch gelten ließ, kam das Oberlandesgericht Köln zu einer anderen Einschätzung. Es weitete die Zahlungspflicht auch auf diese nicht angenommenen Masken aus. Sollte das Urteil Bestand haben, dürfte das für den Bund erhebliche finanzielle Folgen haben. Nun richtet sich der Blick nach Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof könnte den Fall noch anders bewerten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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