Bayern

Wiesn-Aufbau startet – doch der Zelt-Streit eskaliert

Wiesn-Zelte dürfen loslegen – doch der Zoff um die Top-Plätze eskaliert. Steht das Oktoberfest vor einem radikalen Wandel?

18.06.2026, 14:21 Uhr

Gericht gibt grünes Licht für Aufbau der Wiesn-Zelte

In München herrscht Erleichterung: Trotz eines laufenden Rechtsstreits dürfen die Vorbereitungen für das Oktoberfest wie geplant beginnen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Eilantrag eines Festwirts zurückgewiesen. Damit steht dem Aufbau zweier großer Zelte für die Wiesn 2026 nichts im Weg.

Nach Angaben des Gerichts kann die Stadt das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle wie vorgesehen vergeben. Der Aufbau auf der Theresienwiese soll deshalb am 29. Juni starten. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) zeigte sich erleichtert und erklärte, das Oktoberfest könne damit in gewohnter Form stattfinden.

Worum dreht sich der Streit?

Auslöser des Verfahrens ist der Münchner Wirt Alexander Egger. Er fordert, dass die Standplätze für große Festzelte nicht wie bisher vergeben, sondern nach europäischem Vergaberecht öffentlich ausgeschrieben werden.

Sein Antrag bezieht sich konkret auf das Paulaner-Zelt und das traditionsreiche Schottenhamel-Zelt, das seit mehr als eineinhalb Jahrhunderten von der Familie Schottenhamel betrieben wird. Vor der Vergabekammer Südbayern hatte Egger zunächst keinen Erfolg. Gegen diese Entscheidung legte er jedoch Beschwerde ein. Nun befasst sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit dem Fall.

Die endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und könnte nach Einschätzung von Beobachtern auch über München hinaus Bedeutung haben. Wann darüber entschieden wird, ist derzeit offen.

Münchner Oktoberfest
Im Schottenhamel wird traditionell das Oktoberfest eröffnet. (Archivbild) Quelle: Felix Hörhager/dpa

Warum wurde der Eilantrag abgelehnt?

Im aktuellen Schritt ging es ausschließlich um eine vorläufige Entscheidung. Egger wollte erreichen, dass die Betreiber der beiden Zelte bis zum Urteil in der Hauptsache nicht zum Oktoberfest zugelassen werden.

Das Gericht lehnte dies vor allem aus zeitlichen Gründen ab. Eine europaweite Ausschreibung, wie sie Egger verlangt, sowie die anschließende Organisation und Errichtung einer großen Festhalle seien in diesem Jahr faktisch nicht mehr umsetzbar, erklärte ein Gerichtssprecher. Da der Aufbau bereits in wenigen Tagen beginne und die Wiesn am 19. September starte, sei dafür schlicht keine Zeit mehr.

Wichtig ist: Zur grundsätzlichen Frage, ob eine europaweite Ausschreibung rechtlich erforderlich ist, hat sich das Gericht ausdrücklich noch nicht festgelegt. Diese Frage müsse noch vertieft geprüft werden.

Welche Folgen hätte eine andere Entscheidung gehabt?

Wäre dem Antrag stattgegeben worden, hätte das erhebliche Konsequenzen für das Oktoberfest gehabt. Es wäre denkbar gewesen, dass die Flächen für das Paulaner- und das Schottenhamel-Zelt unbesetzt geblieben wären. Gerade das Schottenhamel spielt für die Wiesn eine zentrale Rolle, weil dort traditionell der offizielle Fassanstich und damit die Eröffnung des Fests stattfinden.

Unklar bleibt allerdings, welchen konkreten Vorteil Egger aus einem solchen vorläufigen Stopp gezogen hätte. Schon im Vorfeld galt es als kaum realistisch, dass eine vollständige EU-Vergabe mit allen nötigen Vorbereitungen für den Betrieb eines großen Zelts noch rechtzeitig hätte abgeschlossen werden können.

So äußert sich Alexander Egger

Egger betont, sein Ziel sei nie gewesen, das Oktoberfest 2026 zu verhindern, den Aufbau zu blockieren oder einzelne Festwirte anzugreifen. Aus seiner Sicht gehe es allein um die Grundsatzfrage, nach welchen rechtlichen Regeln die Plätze für die großen Festzelte vergeben werden.

Laut Mitteilung erklärte Egger, man akzeptiere, dass eine Änderung für das Oktoberfest 2026 aus Zeitgründen nicht mehr erreichbar sei. Am eigentlichen Anliegen halte man jedoch fest: Die begehrten Standplätze sollten künftig in einem transparenten, nachvollziehbaren und chancengleichen Verfahren vergeben werden, ohne die gewachsenen Traditionen außer Acht zu lassen.

Egger betreibt selbst ein kleineres Zelt auf der Wiesn und würde gern ein großes Festzelt übernehmen. Eine entsprechende Bewerbung blieb bislang erfolglos. Ob seine Aussichten bei einem europaweiten Vergabeverfahren tatsächlich besser wären, ist offen. Möglich wäre auch, dass er dort auf noch stärkere Konkurrenz träfe, etwa durch erfahrene Betreiber großer Festhallen.

Innerhalb der Wiesn-Wirte stößt sein Vorgehen auf wenig Verständnis. Sprecher Peter Inselkammer hatte dazu kürzlich gesagt, Egger habe persönlich nichts davon, verursache aber großen Schaden.

Haltung der Stadt München

Die Stadt will an ihrem bisherigen Zulassungsverfahren festhalten. Aus ihrer Sicht steht dabei der Schutz der gewachsenen Tradition im Mittelpunkt. Oberbürgermeister Krause verweist auf die mehr als 200-jährige Geschichte des Oktoberfests und dessen weltweit einmalige Festkultur.

Er betonte, gerade diese Traditionen seien entscheidend für die internationale Ausstrahlung der Wiesn und ihre hohe Bedeutung für die Münchner Bevölkerung. Nach der Entscheidung der Vergabekammer in erster Instanz sieht die Stadt dem weiteren Verfahren nach seinen Worten gelassen entgegen. München werde weiterhin alles dafür tun, die kulturelle Identität des Oktoberfests zu bewahren.

Kritik der Wirte an einer EU-weiten Ausschreibung

Auch die Sprecher der Wiesn-Wirte warnen vor den Folgen eines europaweiten Vergabeverfahrens. Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, dessen Festhalle direkt betroffen ist, sehen die Gefahr, dass internationale Großunternehmen auf die begehrten Plätze drängen könnten.

Nach ihrer Auffassung würde eine solche Entwicklung zu einer stärkeren Kommerzialisierung führen und dem Oktoberfest seinen unverwechselbaren Charakter nehmen. Schottenhamel bezeichnete die Wiesn als Teil von Heimat und kultureller Identität. Man dürfe dieses Erbe nicht Konzernen überlassen, die vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgten.

Wie geht es weiter?

Für das Oktoberfest 2026 bedeutet die jetzige Entscheidung vor allem eines: Der Aufbau kann beginnen, die Planungen laufen weiter. Die eigentliche juristische Grundsatzfrage, ob die großen Wiesn-Zelte künftig europaweit ausgeschrieben werden müssen, bleibt jedoch weiterhin offen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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