Bayern restituiert Amerling-Gemälde an Erben der Familie Rosenthal
Der Freistaat Bayern gibt ein Werk des Malers Friedrich von Amerling an die rechtmäßigen Eigentümer zurück. Wie die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in München mitteilten, soll das Gemälde „Bildnis eines jungen Mannes“ an die Nachfahren des jüdischen Antiquars und Kunsthändlers Jacques Rosenthal sowie seiner Frau Emma restituiert werden. Grundlage dafür sei eine intensive Provenienzforschung. Die Rückgabe werde als weiterer wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts gewertet.
Nach Angaben der Staatsgemäldesammlungen hatte Jacques Rosenthal 1935 von der Reichskulturkammer die Anweisung erhalten, sein Antiquariat innerhalb von vier Wochen zu schließen. Um der erzwungenen Schließung zuvorzukommen, entschied er sich demnach zum Verkauf des Geschäfts.
Verkauf unter Zwang und Verlust des Eigentums
Während mehrere Angehörige der Familie ins Exil gingen, blieben Jacques und Emma Rosenthal in München. Nach dem Verkauf ihres Hauses lebten sie in einem Hotel. Nach den Ergebnissen der Provenienzrecherche wurde ihr gesamter Hausrat verkauft oder weit unter Wert abgegeben.
Das Amerling-Gemälde übergaben die Rosenthals laut Mitteilung einem Kunsthändler in Kommission. Von dort gelangte es später durch ein Tauschgeschäft in die Münchner Pinakotheken. Emma Rosenthal erhielt für das Bild 350 Reichsmark, obwohl sein Wert damals mindestens siebenmal so hoch gewesen sein soll.
Der Leiter der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, Anton Biebl, erklärte, mit der Rückgabe werde das Verfolgungsschicksal der Familie Rosenthal anerkannt. Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) betonte, dass die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht auch mehr als 80 Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft eine dauerhafte Aufgabe bleibe.
Kritik an Bayerns Umgang mit Rückgaben
Bayern war über Jahre hinweg wegen seiner Restitutionspraxis kritisiert worden. Auslöser waren unter anderem Medienberichte über Missstände bei den Staatsgemäldesammlungen. Dabei ging es vor allem um den Umgang mit möglicher NS-Raubkunst, also Kunstwerken, die jüdischen Besitzern während der NS-Zeit entzogen oder unter Zwang abgenommen wurden.
Kritiker bemängelten, dass entsprechende Prüfverfahren zu langsam und nicht ausreichend transparent verlaufen seien. Zeitweise standen sogar Vorwürfe der Vertuschung im Raum. Im Zuge dieser Debatte schied der langjährige Generaldirektor Bernhard Maaz aus dem Amt. Sein Nachfolger wurde der Jurist Anton Biebl.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion