Urteil gegen ehemaligen Pfleger in der Oberpfalz
Ein früherer Mitarbeiter einer Blindeneinrichtung in der Oberpfalz ist vor dem Landgericht Regensburg wegen der Misshandlung von Menschen mit schweren Behinderungen verurteilt worden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers erhielt der 51-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.
Die Bewährungsauflage gilt für vier Jahre. Für denselben Zeitraum darf der Mann zudem nicht mehr als Pfleger tätig sein.
Das Gericht sprach ihn der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der gefährlichen und versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig. In weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Verurteilte war zwischen 2016 und 2022 in der Einrichtung beschäftigt. Dort kümmerte er sich um Bewohner, die neben ihrer Sehbehinderung weitere erhebliche Einschränkungen haben. Laut Staatsanwaltschaft waren die Betroffenen nicht in der Lage, sich sprachlich zu äußern.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion