Bundespolizei stellt bei Kontrollen in Waldsassen verbotene Pyrotechnik und Waffen sicher
Bei Grenzkontrollen in Waldsassen im Landkreis Tirschenreuth hat die Bundespolizei mehrere verbotene Gegenstände entdeckt und beschlagnahmt. Wie die Beamten mitteilten, wurden am Freitag mehrere Fahrzeuge überprüft, die aus Tschechien nach Deutschland einreisten.
In einem Wagen mit einem 18 Jahre alten Fahrer und seinem 20-jährigen Beifahrer fanden die Einsatzkräfte mehr als fünf Kilogramm Feuerwerkskörper. Darunter befanden sich auch zwei Kugelbomben mit einer Nettoexplosivmasse von insgesamt 2.800 Gramm. Außerdem führte der Fahrer ein verbotenes Elektroimpulsgerät mit sich.
440 Böller in Reisetasche auf dem Rücksitz gefunden
Bei einem 42-Jährigen entdeckten die Polizisten 440 Böller der Kategorie F4 in einer Reisetasche auf dem Rücksitz. Zusätzlich hatte er einen Teleskopschlagstock dabei. Ein 21 Jahre alter Mann transportierte ebenfalls F4-Böller, die in einer Handtasche im Kofferraum versteckt waren. Bei einem 47-Jährigen stellten die Beamten zudem einen Schlagring und einen weiteren Teleskopschlagstock sicher.
Nach Angaben der Bundespolizei verfügten die Männer nicht über die erforderlichen sprengstoffrechtlichen Genehmigungen. Sämtliche Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen die Betroffenen laufen nun Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz.
Welche Feuerwerkskategorien gibt es?
Laut Bundesinnenministerium wird Feuerwerk in die Klassen F1 bis F4 eingeteilt. Artikel der Kategorie F1, also Kleinstfeuerwerk, dürfen bereits von Personen ab 12 Jahren verwendet werden. Feuerwerk der Kategorie F2 ist Erwachsenen vorbehalten und darf regulär nur an Silvester und Neujahr gezündet werden.
Für bestimmte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 gelten strengere Regeln. Dazu zählen unter anderem Raketen mit mehr als 20 Gramm Explosivstoff. Diese dürfen nur von Personen mit entsprechender Erlaubnis oder Befähigungsschein genutzt werden. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist ein solcher Nachweis grundsätzlich immer erforderlich.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber