Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen das Reiseportal Booking.com eingeleitet. Die Brüsseler Behörde prüft, ob das Unternehmen gegen europäische Verbraucherschutzvorschriften verstoßen haben könnte.
Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verdacht, dass Booking.com nicht ausreichend gegen Betrug auf der eigenen Plattform vorgegangen sein könnte. Dabei geht es unter anderem um gefälschte Unterkunftsangebote, Identitätsmissbrauch und weitere betrügerische Methoden zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die EU will klären, ob das in den Niederlanden ansässige Portal genügend unternimmt, um solche unzulässigen Angebote zu entfernen.
Booking.com erklärte, man kooperiere vollständig mit der Europäischen Kommission. Zugleich betonte das Unternehmen, gemeinsam mit den zuständigen Behörden weiter gegen Online-Betrug vorgehen sowie Reisende und Partner schützen zu wollen.
Zahl der Betrugsmeldungen stark gestiegen
Die Untersuchung fällt in eine Phase, in der Verbraucherschützer vor einer zunehmenden Zahl digitaler Betrugsfälle warnen. Nach Angaben der EU-Kommission gingen bei Booking.com im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 1.072 Betrugsmeldungen ein. Der entstandene Schaden belief sich demnach auf 82.000 Euro.
Nach Darstellung der Behörde entspricht das einer Verzehnfachung gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch Phishing spielt in den Ermittlungen eine wichtige Rolle. Dabei versuchen Cyberkriminelle mit gefälschten Nachrichten an sensible Informationen wie Passwörter oder Bankdaten zu gelangen.
Prüfung von Datenschutz und Nachrichtenfunktion
Die Kommission untersucht außerdem, wie Booking.com Reservierungs- und Gästedaten an Unterkunftsanbieter weiterleitet und wie die Nachrichtenfunktion auf der Plattform ausgestaltet ist. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob ausreichende Sicherheitsmaßnahmen bestehen, um einen Missbrauch von Nutzerdaten zu verhindern.
Die Einleitung des Verfahrens bedeutet nach Angaben der Kommission noch nicht, dass Booking.com tatsächlich gegen EU-Recht verstoßen hat. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen erklärte, Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen.
Auch Werbetransparenz im Blick
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Umgang mit bezahlter Werbung. Die EU-Kommission will prüfen, welche Suchergebnisse gegen Aufpreis weiter oben auf der Plattform erscheinen und ob diese Platzierungen für Nutzerinnen und Nutzer klar als Werbung erkennbar sind.
Nach Darstellung der Behörde können Anbieter ihre Unterkünfte sichtbarer machen, wenn sie höhere Provisionen zahlen. Solche hervorgehobenen Angebote müssten eindeutig als Werbung gekennzeichnet sein. Außerdem sollten Verbraucher ausreichend darüber informiert werden, wie sie ihre Werbeeinstellungen anpassen können.
Verfahren auf Basis des Digital Services Act
Rechtsgrundlage der Ermittlungen ist der Digital Services Act (DSA), der seit Februar 2024 gilt. Das EU-Gesetz soll große Online-Plattformen stärker in die Pflicht nehmen. Bei Verstößen kann Brüssel auch Geldstrafen verhängen.
Auf Grundlage des DSA hat die Kommission bereits Verfahren gegen mehrere große Online-Dienste eröffnet, darunter TikTok, Facebook, Instagram, Snapchat und große Pornoplattformen. Gegen X sowie die Online-Händler Temu und AliExpress wurden nach Angaben der Behörde bereits millionenschwere Strafen verhängt, weil die Unternehmen sich aus Sicht der EU trotz Warnungen nicht an die Regeln hielten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber