Scharfe Kritik an AfD nach Verknüpfung von Rüstungsproduktion und Abschiebeoffensive
Mit Äußerungen zur Herstellung von Rüstungsgütern im Zusammenhang mit einer von der AfD angestrebten Abschiebeoffensive hat Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund heftige Reaktionen ausgelöst. Die SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Katja Pähle, sprach von einer neuen Qualität. Wer bei angekündigten Massenausweisungen ausgerechnet Rüstungsgüter ins Spiel bringe, rede über Gewalt als Mittel der Politik.
Auch vom BSW kam deutliche Kritik. Co-Bundesvorsitzender Fabio De Masi warf der AfD vor, Aufrüstung zu unterstützen und die geplante Ansiedlung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit mit dem Einsatz von Rüstungstechnik für „Remigration“ zu rechtfertigen. Das zeige aus seiner Sicht, dass die AfD gar nicht regieren wolle, sondern gezielt auf Provokation setze.
Was Siegmund gesagt hat
Nach der konstituierenden Sitzung der AfD-Fraktion im Magdeburger Landtag hatte Siegmund auf die Frage nach der geplanten Ansiedlung eines israelischen Rüstungskonzerns erklärt, seine Partei lehne die Produktion von Rüstungsgütern nicht pauschal ab. Für eine spätere „Remigrations- und Abschiebeoffensive“ brauche man aus seiner Sicht entsprechende Hilfsmittel. Zugleich verwies er auf innere Sicherheit, Stabilität und Landesverteidigung.
Siegmund ergänzte, dies müsse im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend sei, was konkret produziert werde, unter welchen Bedingungen dies geschehe und ob dadurch die Gefahr entstehe, in fremde Konflikte hineingezogen zu werden. Dann sehe die AfD das „mehr als kritisch“.
Auf Nachfrage bekräftigte Siegmund seine Aussagen am Freitag. Rüstungsproduktion sei ein weites Feld, sagte er der Deutschen Presse-Agentur, dazu gehörten nicht nur Waffen, sondern auch Ausrüstung, Fahrzeuge, Schutztechnik und weitere Hilfsmittel für Bundeswehr, Polizei und Sicherheitsbehörden. Diese Bereiche müssten gestärkt werden, auch um Recht durchzusetzen, Abschiebungen konsequent zu vollziehen und eine „echte Remigrationsoffensive“ zu ermöglichen. Das sei kein Skandal, sondern staatspolitische Pflicht.
Möglicher Partner BSW geht auf Distanz
Die Aussagen stoßen auch beim möglichen AfD-Kooperationspartner BSW in Sachsen-Anhalt auf Widerspruch. Die stellvertretende BSW-Fraktionschefin Claudia Wittig sagte, Abschiebungen seien keine militärische Aufgabe. Militärische Rüstungsgüter könnten dabei nicht eingesetzt werden. Siegmund habe das offenbar nicht zu Ende gedacht. Die Aussage wirke eher wie eine Provokation und zeuge womöglich von unzureichender Kenntnis der Rechtslage.
Zugleich machte das BSW erneut deutlich, dass es die mögliche Ansiedlung eines israelischen Rüstungsunternehmens im Süden Sachsen-Anhalts ablehnt. Das gelte insbesondere für einen Konzern, dessen Produkte in einem Krieg eingesetzt würden, der wegen schwerer Vorwürfe möglicher Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht Gegenstand internationaler Verfahren sei.
SPD spricht von politischer Drohung
Für SPD-Fraktionschefin Pähle handelt es sich nicht um eine missverständliche oder unglückliche Formulierung, sondern um eine politische Drohung. Darin zeige sich das abschreckende Gesicht einer Politik, deren Sprache und Vorstellungen aus ihrer Sicht an totalitäre Vorbilder erinnerten.
Empörung auch im Bundestag
Auch im Bundestag sorgten Siegmunds Aussagen für scharfe Kritik. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, nannte die Äußerungen „zutiefst schockierend“. Sie zeigten aus ihrer Sicht, dass die AfD ihre Agenda notfalls am Rechtsstaat vorbei und mit Waffengewalt gegen Menschen durchsetzen wolle, die nicht in ihr völkisches Weltbild passten. Zugleich sei daran erkennbar, dass die AfD keine gewöhnliche politische Kraft im parlamentarischen Wettbewerb sei.
Mihalic sagte außerdem, die Summe solcher Aussagen zeichne das Bild eines Willkürstaats, den sie weder der heutigen noch kommenden Generationen hinterlassen wolle.
Haben die Aussagen Folgen im Rechtsstreit?
Noch ist offen, ob Siegmunds Aussagen in dem laufenden Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine Rolle spielen könnten. Im Eilverfahren war das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass es in den vorgelegten Belegen für die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung an Nachweisen für ein „aggressiv kämpferisches Verhalten“ fehle.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Redaktion
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber