Wirtschaft

Arbeitgeber stellen Macht der Betriebsräte infrage

Arbeitgeber wollen Betriebsräte ausbremsen: Vielen geht die Mitbestimmung zu weit – jetzt wächst der Druck auf eine Reform.

02.09.2026, 18:00 Uhr

Die Arbeitgeber in Deutschland dringen auf eine Reform der betrieblichen Mitbestimmung. Nach ihrer Vorstellung sollen Unternehmen in Krisensituationen und bei tiefgreifenden Umstrukturierungen schneller und mit weniger Vorgaben handeln können. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger betonte, Deutschland müsse zügiger, effizienter und unbürokratischer werden. Im Mittelpunkt steht dabei das Betriebsverfassungsgesetz, das die Beteiligungsrechte von Beschäftigten und Betriebsräten regelt.

Arbeitgeber wollen Mitbestimmungsrechte überprüfen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert, bestehende Mitbestimmungsrechte in Teilen neu zu bewerten. Nach Ansicht der Arbeitgeber verlaufen Entscheidungen in sozialen Angelegenheiten häufig zu langsam. Notwendige Veränderungen, etwa bei neuen Arbeitsmitteln oder beim Gesundheitsschutz, würden dadurch mitunter problematisch verzögert.

Mehr Spielraum in dringenden Fällen

Nach dem Willen der BDA sollen Unternehmen in Eilfällen vorübergehend auch ohne Zustimmung des Betriebsrats oder eine Entscheidung der Einigungsstelle handeln dürfen. Eine solche einseitige Entscheidungsmöglichkeit sei nötig, wenn rasches Eingreifen erforderlich sei.

Dulger argumentierte, dass es bei verlorenen Aufträgen, stockender Digitalisierung und sinkender Wettbewerbsfähigkeit am Ende auch um Arbeitsplätze gehe. Deshalb müssten Firmen dringende Maßnahmen umsetzen können, ohne zunächst langwierige Verfahren abwarten zu müssen.

Kritik an langen Verfahren

In dem Papier der Arbeitgeber heißt es grundsätzlich, das Betriebsverfassungsgesetz müsse stärker auf Tempo, Verlässlichkeit und Handlungsfähigkeit ausgerichtet werden. Dafür schlagen sie verbindliche Fristen für Beteiligungsverfahren und Einigungen vor.

Aus Sicht der Arbeitgeber können Betriebsräte Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialpläne derzeit erheblich hinauszögern. Das könne dazu führen, dass dringend notwendige Restrukturierungen blockiert würden.

Gemeint sind insbesondere Betriebsänderungen wie Werksschließungen oder Stellenabbau. Kommt innerhalb einer festgelegten Frist keine Einigung zustande, sollen Unternehmen nach Vorstellung der Arbeitgeber rechtssicher selbst entscheiden dürfen. Eine spätere Kontrolle durch den Betriebsrat soll dennoch möglich bleiben.

Kleinere Betriebsräte und digitale Verfahren

Darüber hinaus sprechen sich die Arbeitgeber für kleinere Betriebsräte aus, damit weniger Beschäftigte für diese Aufgaben freigestellt werden müssen. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht nur über Tarifverträge, sondern auch über betriebliche Strukturvereinbarungen geregelt werden können. Auch elektronische Betriebsratswahlen und virtuelle Sitzungen stehen auf ihrer Wunschliste.

Dulger sagte, Betriebsräte hätten die Aufgabe, die Interessen der Belegschaft einzubringen, sollten aber nicht die Rolle eines Co-Managers übernehmen. Verfahren, die aus seiner Sicht keinen zusätzlichen Schutz böten und notwendige Veränderungen lediglich verzögerten, müssten überprüft werden.

Zustimmung der Gewerkschaften unwahrscheinlich

Bei den Gewerkschaften dürften die Vorschläge auf deutliche Kritik stoßen. Einer Untersuchung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft zufolge verfügten zuletzt nur noch sieben Prozent der Betriebe über einen Betriebsrat, vor allem größere Unternehmen. In der Privatwirtschaft wird demnach nur noch rund ein Drittel der Beschäftigten von einem Betriebsrat vertreten. Mitte der 1990er Jahre war es laut IW noch etwa die Hälfte.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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