Mit Blick auf KI-generierte Musik hat Peter Maffay deren künstlerische Grenzen betont. Der 76-jährige Musiker sagte in München, künstliche Intelligenz könne zwar beeindruckende Ergebnisse liefern, erreiche aber nicht die Tiefe menschlicher Musik. Maschinen könnten weder schwitzen noch weinen – genau darin liege eine menschliche Qualität. Zugleich forderte er, dass die Urheber bezahlt werden müssten, wenn KI auf Grundlage menschlicher Werke trainiert oder ausgewertet werde.
Maffay zeigte sich überzeugt, dass Künstler trotz technischer Entwicklungen unverzichtbar bleiben. Es möge zwar Stimmen geben, die Musiker für entbehrlich hielten. Spätestens auf der Bühne brauche es jedoch Menschen, die mit echter, handgemachter Musik auftreten, Emotionen transportieren und mit dem Publikum in Kontakt treten.
Gerichtsurteil in München stärkt Rechte von Kreativen
Zuvor hatte das Landgericht München I in einem Zivilverfahren die Position deutscher Künstler im Urheberrecht gestärkt. Hintergrund war eine Klage gegen den Anbieter des KI-Musikgenerators Suno. Die Gema argumentierte, durch das Angebot würden die Rechte der von ihr vertretenen Komponisten und Textautoren verletzt. Das Gericht folgte der Klage in weiten Teilen. Rechtskräftig ist die Entscheidung bislang noch nicht.
Karo Schrader: Der Reiz liegt im Musikmachen
Auch die Songwriterin Karo Schrader, bekannt durch den Titel „Nicht allein“ von Nina Chuba, begrüßte die Entscheidung und unterstützte Maffays Sichtweise. Sie sagte, der eigentliche Spaß für Musiker bestehe darin, selbst Musik zu erschaffen – und nicht darin, innerhalb weniger Sekunden automatisch einen Song erzeugen zu lassen.

Nach ihrer Einschätzung stecken Menschen ihre Gefühle in Lieder, und genau das komme auch bei den Hörerinnen und Hörern an. KI lehne sie nicht grundsätzlich ab, erklärte Schrader. Am Ende werde sich jedoch das Menschliche und Emotionale in der Musik durchsetzen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber