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Forbes: Taylor Swift nun Doppel-Milliardärin

Erst Forbes-Milliardärin, jetzt noch reicher: Taylor Swifts Vermögen wächst rasant – wie hoch ist ihr Mega-Reichtum?

05.06.2026, 08:07 Uhr

Das US-Wirtschaftsmagazin „Forbes“ beziffert das Vermögen von Popstar Taylor Swift auf rund zwei Milliarden US-Dollar. Dem Bericht zufolge wurde die Sängerin 2024 durch den Erfolg ihrer „Eras Tour“ zur Milliardärin. Bis März 2026 habe sich ihr Vermögen dann verdoppelt, womit sie laut „Forbes“ nun als reichste Musikerin der Geschichte gilt. Das Magazin bezeichnet Swift zudem als eine der wirtschaftlich erfolgreichsten Songwriterinnen überhaupt.

2020 habe Swift die Branche nachhaltig geprägt, indem sie einen großen Teil ihres früheren Katalogs neu einspielte. Dadurch seien die Einnahmen aus den betroffenen Songs wieder direkt an sie geflossen. Ihre „Eras Tour“ habe mit 2,2 Milliarden Dollar die höchste Einnahmesumme erzielt, die je mit einer Konzerttournee erreicht worden sei. Mit den Erlösen habe Swift schließlich auch ihre ursprünglichen Masterrechte zurückgekauft.

Langer Konflikt um die Rechte an ihren frühen Alben

Zu Beginn ihrer Karriere stand Swift bei Big Machine unter Vertrag. Dort entstanden ihre ersten sechs Studioalben. Die Rechte daran lagen zunächst beim Label, das sie 2019 für mehr als 300 Millionen Dollar an eine Holding des früheren Managers Scooter Braun veräußerte. Nach Swifts Darstellung geschah dies ohne ihre Zustimmung oder vorherige Information.

Danach entwickelte sich ein jahrelanger, öffentlich ausgetragener Streit, den Swift immer wieder auch in ihrer Musik aufgriff. 2020 verkaufte Braun die Rechte weiter an Shamrock Capital in Los Angeles. Von diesem Unternehmen konnte Swift die Aufnahmen später erwerben. 2025 teilte sie mit, dass sie die Rechte an ihren ersten sechs Alben zurückgekauft habe.

„Forbes“ weist zugleich darauf hin, dass solche Vermögensrankings in der Regel auf öffentlich verfügbaren Informationen zu Beteiligungen, Immobilien, Kunstwerken und anderen Wertgegenständen beruhen. Die genannten Summen gelten daher als Schätzungen und sind nicht unumstritten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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