Owen Ansah akzeptiert die von der Nationalen Anti Doping Agentur (Nada) vorgeschlagene Sperre nicht und geht wie erwartet juristisch dagegen vor. Statt eine auf drei Jahre reduzierte Sanktion wegen eines mutmaßlich verweigerten Dopingtests anzunehmen, beantragte der Europameister die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens beim Deutschen Sportschiedsgericht.
Die Nada teilte nach Ablauf der 20-Tage-Frist mit, nun die Schiedsklage vorzubereiten und beim Deutschen Sportschiedsgericht einzureichen. Wie lange sich der Fall hinziehen wird, ist offen.
Wie es nun weitergeht
Das Verfahren ist nach Angaben der Nada nicht öffentlich. Zu weiteren Einzelheiten, insbesondere zum zeitlichen Ablauf, machte die Agentur keine Angaben. Über die Ausgestaltung entscheidet das Schiedsgericht. Die Nada betonte zugleich, dass ihr an einer „zügigen und effektiven“ Durchführung des Verfahrens gelegen sei.
Auch mit einem Schiedsspruch wäre der Fall nicht zwingend beendet. Gegen die Entscheidung können beide Seiten ebenso wie der Leichtathletik-Weltverband und die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) Rechtsmittel beim Internationalen Sportgerichtshof Cas einlegen.
Wie lang solche Verfahren dauern können, zeigt ein vergleichbarer Fall aus dem Tennis: Bei Markéta Vondrousova vergingen von der verweigerten Kontrolle bis zur Sperre siebeneinhalb Monate. Zwei Monate später zog die frühere Wimbledon-Siegerin vor den Cas.
Ansah und sein Anwalt äußern sich nicht weiter
Zu dem laufenden Verfahren geben weder Ansah noch sein Anwalt Rainer Cherkeh derzeit weitere Stellungnahmen ab. Cherkeh bekräftigte dies am Freitag nochmals.
Ansah selbst hatte sich kurz vor Fristablauf nur indirekt zu Wort gemeldet: Über Instagram erklärte der 25-Jährige, seine Saison wegen einer „kleinen Verletzung“ vorzeitig beenden zu müssen. Damit entfällt auch sein geplanter Start am Sonntag beim Istaf in Berlin.
Trotz des Vorwurfs eines verweigerten Dopingtests ist der deutsche 100-Meter-Rekordler bislang nicht suspendiert. Praktisch ist seine Saison jedoch bereits beendet.
Medaillen, Geld und Karriere stehen auf dem Spiel
Neben einer mehrjährigen Sperre, die womöglich das Ende seiner Karriere bedeuten könnte, droht Ansah die Annullierung seiner Resultate und Medaillen. Bei der EM in Birmingham gewann er Gold über 200 Meter und Bronze über 100 Meter. Auch damit verbundene Prämien könnten wegfallen.
Seinen deutschen 100-Meter-Rekord von 9,98 Sekunden würde Ansah nach jetzigem Stand behalten, da er diesen gut einen Monat vor dem Vorfall aufgestellt hatte.
Finanziell wären die Folgen wohl erheblich: Ansah könnte die Förderung der Deutschen Sporthilfe verlieren. Als Berufssoldat in der Sportfördergruppe der Bundeswehr droht ihm zudem der Verlust des Kaderstatus, im Extremfall sogar die Entlassung aus dem Dienstverhältnis. Auch Sponsoren dürften sich in einem solchen Fall zurückziehen.
Warum der Vorwurf so schwer wiegt
Nach Ansahs Darstellung wollte der Sprinter am 9. Juli zum Diamond-League-Meeting nach Monaco aufbrechen, als ihn ein Kontrolleur zur Abgabe einer Dopingprobe aufforderte. Ansah erklärte, er habe kurz zuvor die Toilette besucht und deshalb nicht sofort eine Probe abgeben können. Zudem sei der Kontrolleur außerhalb des von ihm angegebenen einstündigen Zeitfensters erschienen.
Ansah betont weiterhin, dass er die Probe nicht verweigert habe. Nach seiner Darstellung schlug er dem Kontrolleur sogar vor, ihn zum Flughafen zu begleiten, damit die Probe dort abgegeben werden könne.
Gerade darin liegt die Brisanz des Falls: Während sogenannte „Missed Tests“ erst nach dem dritten Verstoß innerhalb bestimmter Vorgaben zu einer Sperre führen, wird eine verweigerte Kontrolle unabhängig vom Zeitpunkt grundsätzlich wie ein positiver Dopingtest behandelt. Deshalb steht Ansah direkt eine Sperre von vier Jahren im Raum.
Besonders bitter aus seiner Sicht: Wäre er bereits zum Flughafen unterwegs gewesen, bevor der Kontrolleur erschienen wäre, hätte das wohl keine Folgen gehabt, weil die Kontrolle außerhalb des verpflichtenden Zeitfensters verlangt wurde.
Doping-Experte sieht geringe Chancen
Doping-Experte Fritz Sörgel sagte, es gebe zwar einige Argumente, den Test in der konkreten Situation nicht sofort abzugeben, besonders stark seien diese aber nicht. Man müsse dennoch jeden einzelnen Schritt des Ablaufs genau überprüfen. Insgesamt schätzt Sörgel Ansahs Chancen, ohne Strafe aus dem Verfahren zu kommen, als sehr gering ein.
„Dass er ohne Strafe aus dem Verfahren rausgeht, das halte ich für ausgeschlossen“, sagte Sörgel. Eine Sperre von vier Jahren sei allerdings „relativ hart“.
Vergleichbare Fälle sind selten, aber vorhanden
Verstöße gegen Artikel 2.3 des Anti-Doping-Codes gelten als eher selten. Laut Nada-Jahresbericht 2023 gab es im September 2023 in Deutschland einen Fall, in dem ein Ringer bei einem Wettkampf eine Kontrolle verweigert haben soll. Er wurde daraufhin für vier Jahre gesperrt.
Als aktuelles internationales Beispiel gilt der Fall der Tennisspielerin Markéta Vondrousova. Die Tschechin verweigerte am 3. Dezember 2025 einer Kontrolleurin einen Dopingtest und wurde für vier Jahre gesperrt. Die zuständige International Tennis Integrity Agency wertete dies entsprechend den Anti-Doping-Regeln wie einen positiven Befund. Vondrousova begründete ihr Verhalten mit einer Angststörung, was aus Sicht der Behörde jedoch keine ausreichende Rechtfertigung war. Am Dienstag zog sie vor den Cas.
Auch der indische Ringer Bajrang Punia, Olympia-Dritter von 2021, verweigerte im März 2024 die Abgabe einer Urinprobe. Er berief sich auf ein angeblich abgelaufenes Test-Kit der Kontrolleure. Ende November 2024 folgte eine vierjährige Sperre.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber