Die schwarz-rote Koalition hat ihren Streit über die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke beigelegt. Nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium hat sich die Bundesregierung auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen verständigt, mit der die vereinbarte Zuckergetränkesteuer umgesetzt werden soll. Der Beschluss im Kabinett ist demnach für Mittwoch vorgesehen. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland darüber berichtet.
Nach dem Kompromiss soll die Abgabe in zwei Stufen erhoben werden. Ab dem 1. Juli 2027 sind laut der Formulierungshilfe 26 Cent für gesüßte Getränke fällig, wenn der Zuckergehalt bei mindestens 5 Gramm pro 100 Milliliter liegt. Bei einem Zuckergehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter soll der Steuersatz 32 Cent betragen.
Vorgesehen sind zudem Ausnahmen für kleinere Hersteller. Nach Informationen des RND soll die Steuer nicht für Produzenten gelten, die weniger als eine Million Liter gezuckerter Getränke pro Jahr herstellen.
Mit der Zuckersteuer will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nicht nur zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielen. Zugleich soll die Abgabe Getränkehersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken und damit gesündere Angebote auf den Markt zu bringen.
Die Bundesregierung rechnet nach der Einigung damit, dass die Steuer dem Bund im Jahr 2027 rund 690 Millionen Euro und 2028 etwa 925 Millionen Euro einbringen wird.
Zuvor war das Vorhaben innerhalb der Regierung umstritten. Das Kanzleramt hatte Klingbeils Pläne Anfang des Monats zunächst gestoppt. Aus Regierungskreisen hieß es damals, der Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form nicht mehrheitsfähig.
Gegen die Abgabe gab es bis zuletzt deutlichen Widerstand. Erst vor wenigen Tagen hatten sich auch die neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Bundesländern in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegen die Steuer ausgesprochen. Sie kritisierten, eine Zuckersteuer setze auf staatliche Lenkung und verteuere den Kauf bestimmter Lebensmittel unnötig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber