Das ändert sich im Oktober
Mit dem Oktober treten mehrere Neuerungen in Kraft: Die Sommerzeit endet, an Bahnhöfen gilt künftig ein Alkoholverbot, und auch für Autofahrer, Gartenbesitzer und Verbraucher gibt es Änderungen.
Spritpreise sollen sinken
Für Autofahrer gibt es zum Jahresende Aussicht auf Entlastung. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember wird die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um etwa 14 Cent je Liter reduziert. Einschließlich Mehrwertsteuer soll das Tanken laut Bundesregierung dadurch um rund 17 Cent pro Liter günstiger werden. Bundestag und Bundesrat hatten die Maßnahme noch kurz vor dem letzten September-Wochenende beschlossen. Bereits im Frühjahr hatte es schon einmal einen befristeten Tankrabatt gegeben.
Alkoholverbot an deutschen Bahnhöfen
Die Deutsche Bahn führt schrittweise ein Alkoholverbot an allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland ein. Bis zum 15. Oktober soll die Regelung vollständig umgesetzt sein. Ziel ist es, die Sicherheit für Reisende und Beschäftigte zu erhöhen und die Sauberkeit zu verbessern. Das Verbot umfasst den gesamten Bahnhofsbereich, also auch die Bahnsteige. Wer dagegen verstößt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen, bei Wiederholung kann ein Hausverbot folgen.
Rückkehr zur Winterzeit
Im Oktober werden auch wieder die Uhren umgestellt. In Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern endet die Sommerzeit am letzten Sonntag im Oktober. In der Nacht auf den 25. Oktober werden die Uhren von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Dadurch gibt es eine Stunde mehr Schlaf.

Hecken und Büsche dürfen wieder stark geschnitten werden
Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken und Sträucher im Garten wieder kräftig zurückgeschnitten oder entfernt werden. Dann endet die Schutzzeit, die seit Anfang März gilt und brütende Vögel sowie andere Tiere schützen soll.
Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister digital hinterlegen
Künftig können Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen als digitale Abschriften im Zentralen Vorsorgeregister gespeichert werden. Im Notfall können Ärzte oder Betreuungsgerichte dann nicht nur feststellen, dass solche Unterlagen vorhanden sind, sondern sie direkt einsehen. Hochgeladen werden die Dokumente allerdings nicht von Privatpersonen selbst, sondern von verifizierten institutionellen Nutzern wie etwa Notaren oder Rechtsanwälten.
Neue Regeln für PFAS in Alltagsprodukten
Für bestimmte PFAS-Chemikalien gelten ab dem 10. Oktober strengere EU-Vorgaben. Diese Stoffe kommen unter anderem in Regenkleidung, Verpackungen oder Kosmetik vor. Weil sie äußerst langlebig sind und sich in der Umwelt kaum abbauen, werden sie oft als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Einige von ihnen stehen zudem im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Künftig dürfen bestimmte Produkte solche Stoffe nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit alternativen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber