Politik

Wegen Sparpaket: Ziehen die Grünen vor Gericht?

278 Seiten kurz vor Schluss: Grüne zerlegen das Gesundheitsgesetz als Murks – und wollen die Abstimmung womöglich stoppen.

08.07.2026, 08:29 Uhr

Die Opposition will die von Union und SPD noch vor der Sommerpause geplante Verabschiedung des Sparpakets für stabile Krankenkassenbeiträge juristisch stoppen. Im Bundestag scheiterte zunächst ein Antrag von Grünen und Linken, die für Freitag geplante zweite und dritte Lesung des Gesetzes von der Tagesordnung zu nehmen. Die schwarz-rote Koalition lehnte den Vorstoß mit ihrer Mehrheit im Plenum ab.

Damit hält die Koalition vorerst an ihrem engen Zeitplan fest: Das umstrittene Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll am Freitag im Bundestag beschlossen und anschließend direkt an den Bundesrat weitergeleitet werden, der ebenfalls am Freitag zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammenkommt.

Opposition spricht von chaotischem Verfahren

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat nach eigenen Angaben das Bundesverfassungsgericht angerufen. Er sprach von einem „chaotischen Gesetzgebungsverfahren“ und äußerte erhebliche Zweifel, dass bei dem Vorhaben überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich sei. Erst am Montag sei mit einem rund 300 Seiten starken Änderungsantrag praktisch ein neues Gesetz vorgelegt worden. Die milliardenschweren Auswirkungen ließen sich unter diesen Bedingungen nicht seriös bewerten.

Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang von Eilanträgen der Abgeordneten von Grünen und Linken. Wann Karlsruhe darüber entscheidet, blieb zunächst offen.

Auch Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte das Vorgehen scharf. Angesichts der zahlreichen kurzfristigen Änderungen sei keine ordentliche parlamentarische Beratung mehr möglich, obwohl es um eines der wichtigsten Reformvorhaben gehe.

Linke reicht ebenfalls Klage ein, AfD kündigt Schritt an

Kurz nach dem gescheiterten Absetzungsantrag kündigte auch der Linken-Gesundheitsexperte Ates Gürpinar an, mit einer Klage nach Karlsruhe zu ziehen. Er kritisierte die aus seiner Sicht unzulässige Eile des Verfahrens und bemängelte, die notwendige Zeit für Beratung und Willensbildung fehle.

Zudem seien am Dienstag weitere Änderungen angekündigt worden, die die Koalition selbst nicht mehr rechtzeitig in das Verfahren eingebracht habe. Stattdessen solle nun noch ein spontaner Entschließungsantrag abgestimmt werden. Auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Koalition weist Vorwürfe zurück

Die Union verteidigt das Vorgehen. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) verwies darauf, dass das Kabinett die Pläne bereits vor rund 70 Tagen beschlossen habe. Die nun vorliegenden Änderungen beträfen nur bestimmte Stellen, der Großteil des Entwurfs sei unverändert geblieben. Das sei normales parlamentarisches Verfahren.

Zugleich wollten Union und SPD am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags noch mehrere Änderungen in das Gesetz einfügen.

Orientierung am Fall Heilmann

Die Grünen sehen Parallelen zum Sommer 2023. Damals hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem erfolgreichen Eilantrag in Karlsruhe das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der Ampel-Koalition vorläufig gestoppt. Er hatte argumentiert, den Abgeordneten sei für die Beratung des umfangreichen und kurzfristig geänderten Entwurfs zu wenig Zeit geblieben.

Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation und untersagte dem Bundestag damals, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Nun hoffen die Grünen auf eine ähnliche Bewertung. Für den 23. Juli wird zudem die Karlsruher Entscheidung im Hauptverfahren zum Fall Heilmann erwartet.

Kritik auch am Inhalt des Gesetzes

Inhaltlich halten die Grünen das sogenannte Beitragsstabilisierungsgesetz weiter für problematisch. Sie bezweifeln, dass das Paket sein Ziel tatsächlich erreichen kann. Nach Darstellung von Dahmen sei selbst mit größter Sorgfalt nicht nachvollziehbar gewesen, wie die Koalition Einsparungen in der nötigen Größenordnung erreichen wolle.

Hintergrund ist eine für 2027 erwartete Finanzlücke der gesetzlichen Krankenkassen von knapp 19 Milliarden Euro. Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) betonte dagegen, die Koalition habe zusätzliche Einsparungen in Milliardenhöhe vereinbart, um die Beitragsstabilität zu sichern. Das sei wichtig, damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht weiter belastet würden.

Widerstand kommt auch aus den Bundesländern

Obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, könnten die Länder das Verfahren noch bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Koalition hat die Sparpläne nach anhaltender Kritik zuletzt mehrfach verändert und ist dabei auch auf Forderungen der Länder zugegangen.

Trotzdem regt sich Widerstand gegen eine schnelle Entscheidung im Bundesrat. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, einer dafür nötigen Fristverkürzung nicht zuzustimmen. Die Landesregierung wolle zunächst weitere Gespräche mit dem Bund führen. Sollte das Gesetz am Freitag tatsächlich auf die Tagesordnung des Bundesrats kommen, bliebe aus Sicht des Landes nur der Gang in den Vermittlungsausschuss – auch wenn dies nicht das bevorzugte Ziel sei.

Sparpaket soll gesetzliche Kassen entlasten

Mit dem Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken sollen die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 von stark steigenden Milliardenausgaben entlastet werden, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern.

Dafür sollen unter anderem die Vergütungsanstiege bei Arztpraxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Für Patientinnen und Patienten hätte das Gesetz spürbare Folgen: Geplant sind Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sowie höhere Zuzahlungen bei Medikamenten.

Das Vorhaben ist Teil mehrerer Reformprojekte, mit denen Union und SPD noch vor der Sommerpause Handlungsfähigkeit demonstrieren und zugleich wirtschaftspolitische Impulse setzen wollen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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