Bayerns Verfassungsgericht rügt Haushalt 2022 teilweise
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Staatsregierung beim Haushalt 2022 in einem wesentlichen Punkt gegen die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse verstoßen hat. Damit hatte eine Klage der AfD-Landtagsfraktion in Teilen Erfolg. Praktische Konsequenzen hat das Urteil jedoch nicht, weil die beanstandeten Kreditermächtigungen letztlich nicht genutzt wurden. Eine Rückabwicklung ist daher nicht erforderlich. Den weitergehenden Antrag der AfD, das gesamte Haushaltsgesetz von damals für verfassungswidrig zu erklären, wies das Gericht ab.
Im Haushalt 2022 hatte sich die Staatsregierung vom Landtag die Möglichkeit einräumen lassen, Kredite von bis zu 5,8 Milliarden Euro aufzunehmen, um zusätzliche Belastungen infolge der Corona-Pandemie abzufedern. Nach Auffassung des Gerichts reichten die damaligen Begründungen dafür aber nicht aus, um die Schuldenbremse im Ausnahmefall außer Kraft zu setzen. Die Anforderungen an die Darlegung einer Notlage durch den Gesetzgeber seien nicht erfüllt gewesen (Az. Vf. 11-VIII-22).
AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner wertete das Urteil als Bestätigung ihrer Kritik. Ihrer Ansicht nach habe die Staatsregierung ähnlich wie die frühere Ampel-Koalition im Bund mit einem Haushaltstrick gearbeitet. Sie warf CSU, Freien Wählern und Staatsregierung vor, eine Corona-Notlage behauptet, diese aber nicht ausreichend begründet zu haben.
Das bayerische Finanzministerium betonte dagegen, der Haushalt 2022 sei in seiner tatsächlichen Umsetzung verfassungsgemäß gewesen. Zwar habe es Überlegungen gegeben, die Kreditermächtigungen zu übertragen, davon sei im Haushaltsvollzug aber Abstand genommen worden. Alle eingesetzten Mittel seien verfassungskonform verwendet worden. Finanzielle Folgen oder weiterer Handlungsbedarf entstünden aus dem Urteil daher nicht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber