Politik

Ungarn: Müssen Abgeordnete nach zwölf Jahren gehen?

Brisanter Plan in Ungarn: Abgeordnete sollen nur noch zwölf Jahre im Parlament sitzen dürfen – aber erst ab 2030.

04.07.2026, 18:21 Uhr

Ungarn plant, die maximale Dauer eines Parlamentsmandats künftig auf zwölf Jahre zu beschränken. Das kündigte Ministerpräsident Peter Magyar auf Facebook an. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Pakets von Verfassungsänderungen, das bereits dem Parlament vorliegt.

Schon Mitte Juni hatte Magyars konservative Tisza-Partei dank ihrer Zweidrittelmehrheit eine Verfassungsreform verabschiedet, die die Amtszeit des Regierungschefs auf acht Jahre begrenzt. Damit wäre eine erneute Rückkehr des im April abgewählten Rechtspopulisten Viktor Orban ins Amt ausgeschlossen. Orban stand bereits von 1998 bis 2002 sowie erneut von 2010 bis zu seiner Abwahl an der Spitze der Regierung. Aber auch Magyar selbst dürfte nach der neuen Regel nur noch einmal wiedergewählt werden.

Die nun vorgesehene Begrenzung der Parlamentszugehörigkeit auf zwölf Jahre hatte Magyar schon vor zwei Wochen ins Gespräch gebracht. Im Unterschied zur Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten gehörte dieser Schritt jedoch nicht zu seinen Wahlversprechen. In Teilen der Öffentlichkeit stieß der Vorschlag auf Kritik. Magyar betonte dagegen, es habe auch viel Unterstützung gegeben. Zehntausende Menschen hätten sich online mit Hinweisen, Kommentaren und Änderungswünschen beteiligt.

Derzeitiges Parlament bleibt außen vor

Nach Angaben Magyars soll die neue Regelung erst mit der nächsten regulären Parlamentswahl 2030 wirksam werden. Das aktuelle Parlament wäre davon also nicht betroffen. Für Orban hätte die Änderung jedoch Folgen: Der heute 63-Jährige könnte in vier Jahren nicht mehr für ein Mandat kandidieren. Er gehörte dem Parlament seit 1990 ohne Unterbrechung an. Das Mandat, das er bei der Wahl im April als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei errungen hatte, nahm er allerdings nicht an.

Das Verfassungspaket, über das das Parlament in den kommenden Wochen entscheiden könnte, enthält außerdem die geplante Absetzung von Staatspräsident Tamas Sulyok, der noch von Orban ins Amt gebracht worden war. Hinzu kommen vorgesehene Alters- und Amtszeitgrenzen für Verfassungsrichter sowie Richter am Obersten Gericht. Dadurch sollen diese Institutionen verjüngt und stärker entpolitisiert werden. Derzeit gelten sie als stark mit Orban-treuen Kräften besetzt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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