Verfahren um Auslieferung eines Nord-Stream-Verdächtigen in Kroatien gestartet
Ein Gericht im kroatischen Pula hat gegen den Ukrainer Wolodymyr Z. Untersuchungshaft angeordnet. Dem Mann wird eine Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines im September 2022 vorgeworfen. Mit der Entscheidung begann zugleich das Verfahren zu einer möglichen Auslieferung nach Deutschland, wie der kroatische Sender HRT berichtete. Z. war demnach am Mittwoch in Pula auf Grundlage eines von Deutschland erlassenen Europäischen Haftbefehls festgenommen worden.
Sein Anwalt Matija Milos erklärte am Donnerstag vor Medienvertretern, dass sein Mandant die geplante Überstellung juristisch bekämpfen wolle. Man werde alle vorgesehenen Rechtsmittel ausschöpfen. Nach kroatischem Recht muss das gesamte Verfahren einschließlich möglicher Berufungen innerhalb von 60 Tagen abgeschlossen werden.
Deutscher Vorwurf: Beteiligung an Sprengung
Die Bundesanwaltschaft beschuldigt Z. unter anderem, gemeinsam mit anderen eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt zu haben. Deutschland strebt deshalb seine Überstellung an. Nach den Vorwürfen soll der Ukrainer zu jener Tauchergruppe gehört haben, die die Sprengsätze an den Pipelines in der Nordsee angebracht haben soll.
Nach Angaben der kroatischen Polizei erfolgte die Festnahme in einer Ferienunterkunft in einem Resort am südlichen Rand von Pula. In derselben Anlage wohnt derzeit auch das Team einer Hollywood-Produktion, die die Nord-Stream-Anschläge als fiktiven Politthriller verfilmt. An dem Projekt unter Regie von Doug Liman, bekannt durch „Die Bourne Identität“, sind unter anderem Sean Penn und Adrien Brody beteiligt.
Wie HRT unter Berufung auf anonyme Quellen meldete, soll sich Z. als Teil dieses Filmteams in Pula aufgehalten haben. Zudem soll er in der Unterkunft unter falschem Namen registriert gewesen sein. Die britische Zeitung „Times“ berichtete, er habe die Filmproduktion als Berater unterstützt.
Verteidigung verweist auf Fall in Polen
Anwalt Milos kündigte außerdem an, sich im Kampf gegen eine Auslieferung auf einen früheren Fall in Polen zu stützen. Dort war Z. bereits Ende September des vergangenen Jahres ebenfalls auf Basis eines deutschen Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Die polnische Regierung, die als enger Partner der Ukraine gilt, verweigerte jedoch damals seine Auslieferung.
Dass Kroatien denselben Weg einschlagen wird, erscheint nach Einschätzung von Beobachtern allerdings eher unwahrscheinlich. Laut HRT betonte Innenminister Davor Bozinovic, das Vorgehen bei Europäischen Haftbefehlen sei durch europäisches Recht eindeutig geregelt. Im vergangenen Jahr habe es in Kroatien rund 135 solcher Haftbefehle gegeben, in diesem Jahr seien es bislang 69.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber