Politik

Tusk warnt: Gilt jetzt das Gesetz des Dschungels?

Eklat in Polen: Nach Nawrockis Auftritt am Verfassungsgericht greift Tusk scharf an – seine Partei boykottiert den Präsidentenpalast.

01.11.2026, 04:30 Uhr

Verhärteter Konflikt um Polens Verfassungsgericht

Im Streit um das polnische Verfassungsgericht spitzt sich die Auseinandersetzung zwischen der proeuropäischen Regierung und dem rechtskonservativen Präsidenten Karol Nawrocki weiter zu. Nun haben vier ehemalige Präsidenten des Verfassungsgerichts der Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk ausdrücklich den Rücken gestärkt.

In einer gemeinsamen Erklärung bezeichnen die Juristen Nawrockis Vorgehen als „beispiellose Verletzung der Autonomie des Gerichts“. Sein Handeln trage nicht zur Lösung des Konflikts bei. Unterzeichnet ist das Schreiben von den früheren Gerichtspräsidenten Marek Safjan, Jerzy Stepien, Bohdan Zdziennicki und Andrzej Zoll.

Die vom Parlament rechtmäßig in das Verfassungsgericht berufenen Richter hätten die notwendigen Schritte eingeleitet, um Funktion und Status dieser für Rechtsstaatlichkeit sowie für den Schutz der Bürgerrechte zentralen Institution wiederherzustellen, heißt es weiter.

Tusk attackiert Nawrocki scharf

Ministerpräsident Donald Tusk hatte den Präsidenten bereits in einer Fernsehansprache am Samstagabend deutlich angegriffen. Ein Rechtsstaat unterscheide sich vom „Gesetz des Dschungels“ dadurch, dass nicht körperliche Stärke oder Dreistigkeit darüber entschieden, wer im Recht sei, sagte der Regierungschef.

Damit bezog er sich auf Nawrockis nächtlichen Besuch im Verfassungsgericht von Freitag auf Samstag. Das Gebäude war von Demonstranten umringt. In einem in sozialen Netzwerken verbreiteten Video, das ein Verfassungsrichter veröffentlichte, ist zu sehen, wie sich der frühere Amateurboxer mit Nachdruck Zugang verschafft. Dabei drängte er auch eine Richterin herunter.

Tusk erklärte weiter, in einem Rechtsstaat dürfe selbst eine zierliche Richterin nicht vor einem aggressiven Schläger zurückweichen. Ebenso sei es unzulässig, dass ein Politiker ein Gerichtsgebäude betrete, um dort Anweisungen zu geben oder Richter unter Druck zu setzen.

Machtkampf um die Kontrolle über das Gericht eskaliert

Der seit Langem schwelende Machtkampf zwischen den beiden großen politischen Lagern um die Besetzung des Verfassungsgerichts war am Freitag eskaliert. Auslöser war eine Mitteilung auf der Internetseite des Gerichts. Darin hieß es, Gerichtspräsident Bogdan Swieczkowski und sein Stellvertreter seien vorläufig von ihren Aufgaben entbunden worden. Übergangsweise solle Richterin Anna Korwin-Piotrowska die Leitung übernehmen.

Seitdem demonstrieren Anhänger der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS sowie weiterer rechter Gruppen gegen die Absetzung des Gerichtspräsidenten. Die PiS, die Polen von 2015 bis 2023 regierte, hatte das Verfassungsgericht zuvor mit ihr politisch nahestehenden Richtern besetzt. Seit dem Regierungswechsel im Herbst 2023 versucht Tusks Mitte-Links-Koalition, frei werdende Richterposten neu zu besetzen.

Präsident will nominierte Richter nicht vereidigen

Korwin-Piotrowska gehört zu fünf neuen Verfassungsrichtern, die zwar vom Parlament nominiert wurden, ihre Arbeit aber bislang nicht aufnehmen können. Präsident Nawrocki weigert sich, sie zu vereidigen. Zudem verweigert Gerichtspräsident Swieczkowski ihnen den Zugang zum Gebäude.

Nach Auffassung der vier früheren Gerichtspräsidenten haben die Richter um Korwin-Piotrowska Maßnahmen eingeleitet, die das verfassungsgemäße Funktionieren des Gerichts wiederherstellen sollen. Wichtig sei nun, dass ihnen die Einberufung der von Korwin-Piotrowska für den 3. November angekündigten Generalversammlung ermöglicht werde. Dort könnten die Richter über den vom Generalstaatsanwalt beantragten Entzug der richterlichen Immunität von Swieczkowski und dessen Stellvertreter entscheiden.

Ex-Gerichtspräsidenten warnen vor tiefer Krise

In ihrer Erklärung verweisen die vier Verfassungsrechtler darauf, dass sich das Gericht seit mehr als zehn Jahren in einer tiefen Krise befinde. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union, die die Wiederherstellung des Verfassungsgerichts als unabhängige und unparteiische Institution verlangten, würden nicht umgesetzt.

Solange dies nicht geschehe, seien die Bürger einer wirksamen Verteidigung ihrer Rechte und Freiheiten beraubt und könnten keine individuelle Verfassungsbeschwerde einlegen, heißt es in dem Schreiben.

Gespräche im Präsidentenpalast ohne greifbares Resultat

Nawrocki führte am Samstag Gespräche mit Vertretern mehrerer Parlamentsfraktionen. Aus dem Regierungslager nahmen Verteidigungsminister Wladyslaw Kosiniak-Kamysz von der PSL sowie Szymon Holownia von Polen 2050 teil. Die Bürgerkoalition von Tusk und die mitregierende Linke blieben dem Treffen fern. Beide Fraktionen erklärten, der Präsident habe Ziel und Zweck der Zusammenkunft nicht ausreichend erläutert.

Über konkrete Resultate wurde anschließend nichts bekannt.

Regierung und EU beobachten Lage genau

Tusk warf der PiS und den von ihr unterstützten Präsidenten — zunächst Andrzej Duda, dessen Amtszeit 2025 endete, und nun Karol Nawrocki — vor, den Rechtsstaat Schritt für Schritt beschädigt zu haben. Der Angriff auf das Verfassungsgericht und seine Richter sei ein weiterer Beleg dafür.

Zugleich zeigte sich der Regierungschef überzeugt, dass das Gericht bald wieder ordnungsgemäß arbeiten werde. Seine Regierung sehe es als ihre Pflicht an, die Sicherheit des Gerichts zu gewährleisten und die notwendigen Bedingungen für dessen Arbeit sicherzustellen.

Auch in Brüssel wird die Entwicklung aufmerksam verfolgt. Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte, man beobachte die Lage rund um das Verfassungsgericht sehr genau. Es liege in der Verantwortung der polnischen Regierung, sicherzustellen, dass das Gericht im Einklang mit der Verfassung und unter Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs arbeiten könne.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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