Politik

Trotz Haft: So will Le Pen zur Präsidentenwahl

Trotz Haftstrafe greift Le Pen nach dem Élysée – als „Retterin“ inszeniert. Bringt ihr das den Durchbruch oder den Absturz?

08.07.2026, 04:58 Uhr

Le Pen startet Wahlkampf mit Bardella – Präsidentschaftskandidatur trotz Urteil

Marine Le Pen will ungeachtet ihrer Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern bei der kommenden Präsidentschaftswahl antreten – und dabei gemeinsam mit RN-Chef Jordan Bardella in den Wahlkampf ziehen. Bei einem ersten gemeinsamen Auftritt im westfranzösischen La Flèche bekräftigte die 57-Jährige ihren Anspruch auf die Kandidatur. Bardella, der zuletzt oft als möglicher Ersatzkandidat genannt worden war, stellte sich demonstrativ hinter sie.

Le Pen geht damit ein erhebliches Risiko ein. Denn ob sie im nächsten Frühjahr tatsächlich kandidieren darf, ist juristisch weiter umstritten und hängt auch von der von ihr angekündigten Revision gegen das Urteil des Pariser Berufungsgerichts ab.

Gemeinsamer Wahlkampf mit Bardella

Le Pen hatte am Dienstagabend erklärt, sie werde selbst für das Präsidentenamt kandidieren und nicht Bardella an ihrer Stelle ins Rennen schicken. In La Flèche machte sie nun deutlich, dass beide den Wahlkampf zusammen führen wollen.

Bardella begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. Er freue sich über Le Pens Antreten, sagte der RN-Vorsitzende, und kündigte an, weiter eng mit ihr zusammenzuarbeiten. Millionen Franzosen sehnten sich nach Veränderung, so Bardella.

Damit ist das zuvor viel diskutierte Szenario, Bardella könnte an Le Pens Stelle kandidieren, vorerst vom Tisch.

Revision angekündigt – Le Pen pocht auf Unschuld

Gegen das Urteil des Pariser Berufungsgerichts will Le Pen Revision einlegen. Sie halte sich für unschuldig und bekräftigte, die Wähler müssten selbst beurteilen, was sie von dem Urteil hielten. Aus ihrer Sicht rechtfertigten die vorgeworfenen Taten keine strafrechtliche Verurteilung.

Im Fernsehinterview bei TF1 zeigte sie sich bereits am Dienstagabend demonstrativ unbeirrt. Zweifel an ihrer Kandidatur ließ sie nicht erkennen, ebenso wenig ein Eingeständnis möglicher Schuld. Auf den Hinweis, ob sich auch zwei unabhängige Gerichte irren könnten, reagierte sie ausweichend und selbstbewusst.

Juristen streiten über ihre Wahlfähigkeit

Das Berufungsgericht verhängte gegen Le Pen ein Jahr Haft unter elektronischer Überwachung sowie zusätzliche Freiheitsstrafen auf Bewährung. Außerdem entzog es ihr für 15 Monate das passive Wahlrecht. Diese Sperre gilt nach Angaben im Zusammenhang mit dem Verfahren seit dem erstinstanzlichen Urteil als bereits verbüßt.

Unter Juristen ist allerdings umstritten, ob mit der Revision – oder spätestens bei einer möglichen Aufhebung des Berufungsurteils – wieder die erstinstanzlich verhängte fünfjährige Sperre des passiven Wahlrechts mit sofortiger Wirkung greifen könnte. Sollte das so sein, wäre eine Kandidatur ausgeschlossen – unabhängig vom späteren Ausgang des Verfahrens.

Fußfessel vorerst abgewendet – Entscheidung zum Jahresende erwartet

Brisant ist auch die Frage nach dem Vollzug der Strafe. Zuletzt hatte Le Pen stets erklärt, sie wolle nicht mit einer Fußfessel in den Wahlkampf ziehen. Mit dem Einlegen der Revision bleibt ihr diese Maßnahme zunächst erspart.

Wie es danach weitergeht, ist offen. Eine Entscheidung des Kassationsgerichts wird zum Jahresende erwartet. Sollte das Gericht das Urteil bestätigen, müsste Le Pen die Fußfessel ausgerechnet in der heißen Phase des Wahlkampfs tragen – es sei denn, sie könnte dies bis zu einer möglichen Wahl ins Präsidentenamt und der damit verbundenen Immunität hinauszögern. In La Flèche wies Le Pen allerdings zurück, auf Zeit zu spielen.

Kampagne bereits gestartet

Schon am Dienstagabend gab Le Pen den Start ihres Wahlkampfs bekannt. Das Motto lautet „Pour la France, la Renaissance“ („Für Frankreich, die Wiedergeburt“).

Auf dem im Internet veröffentlichten Kampagnenbanner ist Le Pen mit ausgebreiteten Armen und weißer Bluse zu sehen – eine Inszenierung, die an eine Retterfigur erinnern soll. Bereits kurz nach der Veröffentlichung wurde deutlich, dass ihr demonstratives Festhalten an der Kandidatur trotz Gerichtsurteil das Land weiter polarisieren könnte.

Offen bleibt, wie ihre Anhänger und mögliche Wähler reagieren. Einerseits könnte ihr konfrontativer Kurs gegenüber der Justiz ihre Basis zusätzlich mobilisieren. Andererseits könnte die Verurteilung wegen schwerwiegender Vorwürfe ihrem Image schaden und Zweifel bei unentschlossenen Wählern wecken.

Gute Umfragewerte für die rechte Politikerin

Trotz der juristischen Unsicherheit gelten Le Pens Chancen auf den Einzug in die Stichwahl als hoch. In Umfragen liegt sie seit Monaten mit deutlich über 30 Prozent vorn. Bereits drei Mal trat sie bei Präsidentschaftswahlen in Frankreich an. 2012 kam sie noch auf Platz drei, 2017 und 2022 erreichte sie jeweils die Stichwahl gegen Emmanuel Macron – unterlag jedoch beide Male.

Dennoch konnte Le Pen ihr Ergebnis von Wahl zu Wahl verbessern. Dass sie 2022 erneut klar gegen Macron verlor, lag auch daran, dass viele Wähler aus dem linken Spektrum den Zentristen unterstützten, um einen Sieg Le Pens zu verhindern.

Konkurrenz noch nicht sortiert

Wie groß Le Pens Chancen bei der nächsten Wahl tatsächlich sind, wird auch davon abhängen, wer aus den übrigen politischen Lagern ins Rennen geht. Dort ist die Lage bislang weitgehend offen. Eine Ausnahme ist das linke Lager: Für die Partei La France insoumise dürfte erneut deren führender Kopf Jean-Luc Mélenchon antreten.

Der französische Präsident wird für fünf Jahre direkt gewählt. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Da dies im ersten Wahlgang meist niemand erreicht, fällt die Entscheidung in der Regel in einer Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten. Die nächste Präsidentschaftswahl wird voraussichtlich im April und Mai des kommenden Jahres stattfinden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen