Sportbegeisterte dürfen sich im Juni freuen, für Autofahrer wird es dagegen eher teurer. Außerdem treten neue Regeln für Honig, Online-Käufe, Milchprodukte und die Nutzung von Solarstrom in Kraft. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Tankrabatt läuft aus
An den Zapfsäulen dürfte Tanken bald wieder teurer werden: Ende Juni endet der Tankrabatt, mit dem die Bundesregierung die Steuer auf Kraftstoffe vorübergehend gesenkt hatte.
Wann die Preise genau anziehen, ist allerdings offen. Ein Preissprung direkt um Mitternacht gilt wegen der sogenannten 12-Uhr-Regel als unwahrscheinlich, da Erhöhungen grundsätzlich nur mittags vorgenommen werden dürfen.
Der größte Anstieg könnte daher bereits am 30. Juni kommen oder erst am 1. Juli. Auch ein schrittweiser Anstieg in den Tagen davor ist möglich, wie bereits 2022 zu beobachten war.
Entscheidend ist zudem, wann der Kraftstoff Raffinerie oder Tanklager verlassen hat. Deshalb könnten manche Tankstellen auch nach dem Stichtag noch Bestände mit niedriger besteuertem Sprit haben. Ein über mehrere Tage verteilter Preisanstieg ist also denkbar, wenn auch eher wenig wahrscheinlich.
Mehr Klarheit beim Honig
Wer Honig kauft, bekommt ab dem 14. Juni genauere Informationen auf dem Etikett. Künftig müssen bei Mischungen sämtliche Herkunftsländer genannt werden – inklusive ihres jeweiligen Mengenanteils in Prozent.
Bislang genügte oft der allgemeine Hinweis auf eine „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. Bereits vor dem Stichtag nach altem Recht abgefüllte Gläser dürfen aber weiterhin verkauft werden.

Online-Verträge sollen leichter widerrufen werden
Ab dem 19. Juni wird der Rücktritt von online abgeschlossenen Verträgen einfacher. Unternehmen müssen dann auf Websites und in Apps einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen.
Damit soll der Widerruf genauso unkompliziert möglich sein wie der Vertragsabschluss. Gleichzeitig sollen manipulative Gestaltungstricks, die Nutzer zu ungewollten Entscheidungen lenken, stärker eingeschränkt werden.
Fußball-WM startet mit strengeren Vorgaben
Für Fußballfans beginnt am 11. Juni das große Turnier: Die Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko startet.
Dabei gelten neue, strengere Regeln. Hält sich ein Spieler in einer Auseinandersetzung mit dem Gegner demonstrativ die Hand vor den Mund, kann das mit einer Roten Karte geahndet werden. So soll verhindert werden, dass diskriminierende Äußerungen verdeckt bleiben.
Auch wer aus Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung das Spielfeld verlässt, riskiert einen Platzverweis. Das gilt ebenso für Offizielle, die Spieler zu einem solchen Verhalten auffordern. Führt ein Team dadurch einen Spielabbruch herbei, wird die Partie in der Regel für den Gegner gewertet.
Solarstrom im Quartier einfacher teilen
Ab dem 1. Juni 2026 soll es für Hauseigentümer leichter werden, überschüssigen Solarstrom aus der eigenen Anlage an Nachbarn im Viertel weiterzugeben. Das sogenannte Energy Sharing wird durch neue Regeln unbürokratischer gestaltet.
Erlaubt wird die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energie in lokalen Energiegemeinschaften. Wer vor Ort mehr Strom produziert als selbst benötigt, kann ihn an Menschen in der Umgebung verkaufen, ohne alle Pflichten klassischer Energieversorger erfüllen zu müssen. Anders als beim Mieterstrom geht es dabei nicht um eine vollständige Versorgung.
Ganz ohne Vorgaben geht es jedoch nicht: Vorgesehen ist unter anderem eine viertelstündige Messung von Erzeugung und Verbrauch. Außerdem sind zwei Verträge notwendig – ein Stromliefervertrag und ein weiterer Vertrag zur gemeinsamen Nutzung.
Neue Kennzeichnung bei Milchprodukten
Ebenfalls am 14. Juni tritt eine neue Verordnung für Milchprodukte in Kraft. Verbraucher sollen dadurch klarer und verständlicher informiert werden.
So wird der Begriff „laktosefrei“ künftig eindeutig definiert: Ein Produkt darf nur dann so bezeichnet werden, wenn es weniger als 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm enthält. Dieser Wert muss künftig direkt angegeben werden.
Auch die Wärmebehandlung von Milch soll transparenter gekennzeichnet werden. Für die Bezeichnung „frisch“ gibt es ebenfalls eine genauere Regel: Wärmebehandelte Milch darf nur dann als „frisch“ beworben werden, wenn sie bei höchstens 8 Grad maximal drei Wochen haltbar ist.
Erste Sommerferien beginnen
Für Schülerinnen und Schüler in einigen Bundesländern startet Ende Juni bereits die Ferienzeit. Den Anfang machen am 26. Juni Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Wie in jedem Jahr beginnt Bayern als letztes Bundesland mit den Sommerferien – dort ist es am 31. Juli so weit.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion