Prien plant bundesweite Sprachtests für Vierjährige und mehr Förderung in Kitas
Bundesbildungsministerin Karin Prien will mit verpflichtenden Sprachstandserhebungen für alle Vierjährigen und gezielter Unterstützung in Kindertagesstätten einen Kurswechsel in der Bildungspolitik erreichen. Gute Bildung beginne nicht erst mit dem Schuleintritt, sondern bereits in der Kita, sagte die CDU-Politikerin.
Dafür hat Prien den Entwurf für ein neues Kita-Gesetz vorgestellt, das Kindern den Start in der Grundschule erleichtern soll. Der Bund stellt dafür bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro in Aussicht. Anlass sind die teils stark ungleichen Bildungschancen in Deutschland, die häufig schon in den ersten Schuljahren sichtbar werden und sich später fortsetzen.
Prien spricht von zentralem Vorhaben der Koalition
Nach den Worten der Ministerin handelt es sich beim geplanten Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz um das wichtigste bildungspolitische Vorhaben der Regierungskoalition. Im Mittelpunkt steht die Sprache als Grundlage für den weiteren Bildungsweg. Erstmals soll der Sprachstand von Kindern bundesweit systematisch erfasst werden, damit notwendige Förderung früh beginnen kann.
Prien hatte den Gesetzentwurf über einen längeren Zeitraum vorbereitet und dabei auch mit den Ländern abgestimmt. Mit dem Vorhaben setzt sie Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Dahinter steht die Überzeugung, dass Kinder dem Unterricht in der Grundschule nur dann gut folgen können, wenn sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Drei Schwerpunkte und einheitliche Regeln
Das Gesetz sieht Maßnahmen in drei Bereichen vor: Mehr Kinder sollen eine öffentliche Betreuung besuchen, Defizite – insbesondere bei der Sprache – sollen möglichst früh erkannt werden, und festgestellte Probleme sollen durch gezielte Unterstützung ausgeglichen werden. Die Tests sollen nicht nur für Kita-Kinder gelten, sondern auch für Vierjährige, die keine Einrichtung besuchen.
Nach dem Entwurf sollen diese Untersuchungen erstmals nach bundesweit einheitlichen Standards erfolgen. Erfasst werden sollen neben den Sprachfähigkeiten auch Bewegung und allgemeiner Entwicklungsstand. Ein besonderer Fokus liegt auf Kitas mit vielen Kindern aus belasteten Lebenssituationen. Aber auch alle übrigen Einrichtungen sollen zusätzliche Mittel und Zeit für Diagnostik und Förderung erhalten.
Zusätzliche Zeit und Personal in den Einrichtungen
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Kitas für die verpflichtende Feststellung von Sprach- und Entwicklungsstand spätestens bis zum fünften Lebensjahr personelle Ressourcen erhalten. Für die Erhebung sind pro Kind zwei Stunden vorgesehen, für Planung und Begleitung der Förderung bei festgestelltem Bedarf mindestens 30 Minuten pro Woche und Kind.
Für Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern in schwierigen Lebenslagen soll es darüber hinaus weiteres Personal geben. Bei einer Kita mit 80 Kindern sollen zusätzliche Fachkraftstunden im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche finanziert werden. Bei mehr als 80 Kindern steigt der Umfang auf mindestens 40 Stunden, bei mehr als 120 Kindern auf mindestens 60 Stunden pro Woche.
Besondere Unterstützung für belastete Kitas
Diese verstärkte Förderung soll in jedem Bundesland mindestens zehn Prozent der Kitas erreichen. Maßgeblich ist dabei unter anderem, ob viele Kinder dort in Armut leben, zu Hause überwiegend nicht Deutsch sprechen oder sprachliche Auffälligkeiten zeigen. Außerdem sollen Kitas und Grundschulen Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungstests miteinander austauschen können, um den Übergang besser zu begleiten.
Prien erklärte, mit dem Gesetz würden Erfahrungen aus der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im schulischen Startchancen-Programm auf Kitas in schwierigen Lagen übertragen. Eine langfristig gesicherte Finanzierung solle Ländern und Kommunen mehr Planungssicherheit geben.
Kritik an der Finanzierung
Die Ministerin betonte, hochwertige und verlässliche frühkindliche Bildung verbessere die Zukunftschancen von Kindern, entlaste Familien und erleichtere vielen Müttern die Rückkehr in den Beruf sowie die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit. Mit dem Gesetz werde in die Chancen der Kinder, in die Gesellschaft und in die wirtschaftliche Stärke Deutschlands investiert.
Kritik kommt jedoch vom Paritätischen Gesamtverband. Dort werden die zugesagten Mittel als nicht ausreichend bewertet. Der Verband wirft dem Bund vor, höhere Anforderungen an die Kindertagesbetreuung zu stellen, sich aber langfristig aus der Finanzierung zurückzuziehen. Insgesamt falle das Ergebnis deshalb enttäuschend aus.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber