Bayern

ÖDP will Söders Zeit als Ministerpräsident deckeln

Söders Zehn-Jahres-Deckel scheiterte 2018 – jetzt soll Bayern selbst entscheiden. Droht dem Ministerpräsidenten das Amtszeit-Aus?

15.07.2026, 16:00 Uhr

Acht Jahre nach dem gescheiterten Versuch, die Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten zu begrenzen, unternimmt die ÖDP einen neuen Anlauf. Mit einem Volksbegehren soll die Frage erneut in Bayern zur Abstimmung gestellt werden.

„Demokratie ist, wenn Macht auf Zeit vergeben wird. Wir meinen, 10 Jahre, also zwei Perioden im Ministerpräsidentenamt sind viel Zeit. Und zweimal langt dann aber auch“, sagte ÖDP-Landeschefin Agnes Becker der Deutschen Presse-Agentur in München. Zuvor hatte bereits der „Stern“ über die Initiative berichtet.

Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, könnte das theoretisch auch noch Auswirkungen auf die bayerische Landtagswahl 2028 haben. In der CSU gilt Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder als gesetzter Spitzenkandidat. Ob eine mögliche Verfassungsänderung ihm im Fall eines Wahlsiegs eine dritte Amtszeit verwehren könnte, ist allerdings offen. Bei Volksbegehren sind zahlreiche Fristen zu beachten, zudem kann sich die Umsetzung selbst bei Erfolg deutlich hinziehen.

Innenminister Herrmann sieht rechtliche Hürden

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann äußerte erhebliche Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des angekündigten Volksbegehrens. Nach dem bisherigen Kenntnisstand gebe es aus seiner Sicht deutliche verfassungsrechtliche Bedenken. Der CSU-Politiker verwies darauf, dass es weder in den 16 Bundesländern noch beim Amt des Bundeskanzlers eine feste Amtszeitbegrenzung für Regierungschefs gebe.

Letztlich sei es Sache der Wählerinnen und Wähler sowie der Parlamente zu entscheiden, wer Ministerpräsident werde, sagte Herrmann. Zudem halte er es für problematisch, in eine laufende Amtszeit einzugreifen. Besonders heikel wäre es aus seiner Sicht, wenn ein Volksbegehren erkennbar darauf ziele, Einfluss auf den aktuellen Amtsinhaber zu nehmen. Das Vorhaben werde deshalb sorgfältig geprüft, notfalls auch durch den Verfassungsgerichtshof.

ÖDP will stärkere Begrenzung politischer Macht

Nach Darstellung der Partei soll das Volksbegehren dazu beitragen, die „Selbstdarstellung an der Spitze des Staates“ einzudämmen, die Würde des Amtes zu wahren, die parlamentarische Kontrolle zu stärken und Bayern politisch mit frischem Wind voranzubringen. Die Unterschriftenlisten sind nach Parteiangaben bereits gedruckt.

Im Juli und während der Sommerferien will die ÖDP im ganzen Freistaat Unterstützerunterschriften sammeln. Spätestens im Oktober sollen die Listen an das Innenministerium übergeben werden.

2018 hatte Söder selbst eine Begrenzung vorgeschlagen

Bereits 2018 gab es im Landtag einen Vorstoß für eine entsprechende Verfassungsänderung – damals auf Initiative des damaligen Ministerpräsidenten Markus Söder. Geplant war eine Begrenzung auf maximal zehn Jahre beziehungsweise zwei Legislaturperioden. Der Antrag scheiterte jedoch, weil außer der CSU keine weitere Fraktion zustimmte und die nötige Zweidrittelmehrheit ausblieb.

Söder hatte damals argumentiert, mit einem solchen Schritt könne das angeschlagene Vertrauen in die Demokratie wieder gestärkt werden. 2023 rückte er jedoch von dieser Position ab und erklärte, er könne sich vorstellen, auch nach der Landtagswahl 2028 erneut zum Ministerpräsidenten gewählt zu werden.

Volksbegehren in Bayern laufen in mehreren Stufen

In Bayern können Bürgerinnen und Bürger per Volksbegehren und Volksentscheid Landesgesetze anstoßen oder ändern. Zunächst müssen mindestens 25.000 Stimmberechtigte einen Antrag auf ein Volksbegehren unterschreiben. Dafür gibt es keine feste Frist. Anschließend prüft das Innenministerium den Antrag.

Wird das Volksbegehren zugelassen, folgt die nächste Hürde: Innerhalb von zwei Wochen müssen sich zehn Prozent der Stimmberechtigten in die amtlichen Listen ihrer Kommunen eintragen, meist in Rathäusern. Wird diese Zahl erreicht, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder übernimmt der Landtag das Anliegen direkt oder – wenn er es ablehnt – innerhalb von drei Monaten kommt es zu einem Volksentscheid.

Dann sind alle Wahlberechtigten zur Abstimmung aufgerufen, grundsätzlich entscheidet die einfache Mehrheit. Bei einer Verfassungsänderung reicht das allein aber nicht aus: Zusätzlich müssen mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen