Herrmann äußert Zweifel an ÖDP-Volksbegehren zur Amtszeitbegrenzung
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt die rechtliche Zulässigkeit des von der ÖDP geplanten Volksbegehrens zur Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten infrage. Der CSU-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur in München, nach derzeitigem Kenntnisstand gebe es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Wähler und Parlamente sollen entscheiden
Herrmann verwies darauf, dass es weder in den 16 Bundesländern noch beim Amt des Bundeskanzlers eine solche Begrenzung für Regierungschefs gebe. Aus seiner Sicht sollten weiterhin die Wählerinnen und Wähler sowie die Parlamente frei darüber entscheiden, wer Ministerpräsident wird.
Eine feste Obergrenze für Amtszeiten halte er nicht für erforderlich. Er erinnerte zudem daran, dass entsprechende Beschränkungen bei Bürgermeistern und Landräten in der Vergangenheit aufgehoben worden seien. Letztlich müsse dies Sache der Wähler bleiben.
ÖDP will Volksbegehren starten
Die ÖDP Bayern hatte angekündigt, ein Volksbegehren zur Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten anzustoßen. Sollte dieses Vorhaben erfolgreich sein, könnte es theoretisch auch Auswirkungen auf die Landtagswahl 2028 haben.
In der CSU gilt Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder bereits als wahrscheinlicher Spitzenkandidat für die nächste Wahl. Ob eine mögliche Verfassungsänderung eine dritte Amtszeit Söders nach einem Wahlsieg verhindern könnte, ist derzeit allerdings unklar. Zudem sind bei Volksbegehren zahlreiche Fristen einzuhalten, sodass sich das Verfahren deutlich hinziehen kann.
Kritik an möglichem Eingriff in laufende Amtszeit
Herrmann sagte weiter, er halte es persönlich nicht für sinnvoll, in die laufende Amtszeit eines Amtsinhabers einzugreifen. Besonders problematisch wäre es aus seiner Sicht, wenn ein Volksbegehren gezielt auf den derzeitigen Ministerpräsidenten abziele.
Das Vorhaben werde daher sehr genau geprüft, kündigte Herrmann an. Falls nötig, könne auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof eingeschaltet werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber