Politik

Schöffen-Reform: So will man Extremisten stoppen

Schärfere Regeln für Schöffen: Mit Hubigs Plan sollen Rechtsextremisten keinen Fuß mehr in Strafgerichte bekommen.

12.10.2026, 05:00 Uhr

Justizministerium plant schärfere Regeln für Schöffen

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Gerichte besser vor einer Einflussnahme durch Rechtsextremisten geschützt werden sollen. Im Mittelpunkt steht das Schöffenwesen: Künftig soll die Pflicht zur Verfassungstreue für alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz verankert werden. Länder und Verbände können zu dem Entwurf nun Stellung nehmen.

Außerdem ist vorgesehen, dass gewählte Schöffinnen und Schöffen so lange im Amt bleiben, bis ihre Nachfolger feststehen. Damit soll verhindert werden, dass extremistische Kräfte durch eine Blockade bei der Wahl die Strafjustiz ausbremsen.

Auch die Voraussetzungen für das Amt sollen verschärft werden: Wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, soll künftig nicht mehr Schöffe werden können. Bisher lag die maßgebliche Grenze grundsätzlich bei mehr als sechs Monaten Haft.

Schöffen werden alle fünf Jahre bestimmt

Schöffinnen und Schöffen wirken in Strafverfahren als ehrenamtliche Richter mit. Sie entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe und verfügen dabei über das gleiche Stimmrecht. Ihre Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte bereits im Juni darauf hingewiesen, dass es Anzeichen für eine wachsende Zahl von Bewerbern gebe, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stünden. Deshalb werde eine Reform vorbereitet.

Der Entwurf enthält zudem eine Klarstellung für den juristischen Vorbereitungsdienst: Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Worten oder Taten bekämpft, soll bundesweit nicht in das Referendariat aufgenommen werden dürfen.

Mehr Spielraum für Jura-Studierende

Neben den Änderungen zum Schöffenamt sieht der Entwurf auch eine Neuerung für Jurastudierende vor. Künftig sollen sie selbst entscheiden können, wann sie ihre insgesamt dreimonatigen praktischen Studienzeiten absolvieren.

Im Deutschen Richtergesetz soll dazu festgehalten werden, dass die Pflichtpraktika vorzugsweise während der vorlesungsfreien Zeit stattfinden sollen. Bislang müssen diese Praxiszeiten grundsätzlich in den Semesterferien abgeleistet werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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