Berufungsurteil mit weitreichenden politischen Folgen
Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen verurteilt und damit eine Entscheidung gefällt, die erhebliche Folgen für die französische Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr haben dürfte. Die rechtsnationale Politikerin erhielt eine einjährige Haftstrafe, die sie zu Hause mit elektronischer Fußfessel verbüßen soll.
Zudem verlor die 57-Jährige für 15 Monate das passive Wahlrecht, weitere 30 Monate der insgesamt dreijährigen Strafe wurden zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommt nach Gerichtsangaben eine Geldbuße von 100.000 Euro. Die für 15 Monate verhängte Unwählbarkeit wird bereits seit dem erstinstanzlichen Urteil angewendet und gilt nach Darstellung des Gerichts damit als bereits verbüßt.
Nur wenige Stunden nach dem Urteil stellte Le Pen dennoch klar, dass sie erneut für das höchste Staatsamt antreten will. Im Sender TF1 sagte sie, sie werde Revision einlegen und kandidieren. Am Abend des Urteilstags erklärte sie sinngemäß, sie sei Kandidatin für die Präsidentschaftswahl.
Kandidatur juristisch nicht ausgeschlossen, politisch aber hochriskant
Mit dem Berufungsurteil ist eine Kandidatur Le Pens für das Präsidentenamt nicht automatisch ausgeschlossen. Maßgeblich für das passive Wahlrecht ist die erste Runde der Präsidentschaftswahl im kommenden April. Weil der Entzug des Wahlrechts bereits seit dem erstinstanzlichen Urteil läuft, könnte diese Strafe bis dahin vollständig abgesessen sein.
Gerade die angekündigte Revision birgt jedoch erhebliche Unsicherheiten. Mit einem Gang vor das Kassationsgericht wäre das Berufungsurteil zunächst nicht rechtskräftig. Unter Juristinnen und Juristen ist umstritten, ob dann wieder der in erster Instanz mit vorläufiger Wirkung verhängte fünfjährige Entzug des passiven Wahlrechts greifen würde.
Zusätzlich könnte ein Verfahren vor dem Kassationsgericht Le Pen politisch weiter belasten. Die höchste Instanz hatte bereits angekündigt, im Fall einer Revision noch vor der Wahl entscheiden zu wollen. Sollte das Berufungsurteil dort als zu milde bewertet und aufgehoben werden, könnte das für Le Pen kurz vor dem Urnengang zum Problem werden.
Haftstrafe erschwert einen Wahlkampf massiv
Auch die verhängte Haftstrafe setzt Le Pen unter Druck. Zwar ist nur ein Jahr der dreijährigen Strafe ohne Bewährung vorgesehen und soll mit Fußfessel zu Hause verbüßt werden. Doch eine elektronische Überwachung würde ihren Bewegungsradius durch strikte Ausgangszeiten deutlich begrenzen.
Ein Präsidentschaftswahlkampf mit zahlreichen Terminen im ganzen Land wäre unter solchen Bedingungen kaum vorstellbar. Le Pen hatte bereits signalisiert, dass ein Wahlkampf mit Fußfessel für sie kaum realistisch sei. Ob und wie sie ihre nun angekündigte Kandidatur unter diesen Umständen organisieren würde, bleibt offen.
Politisch ein schwerer Schlag trotz milderem Urteil
Auch wenn das Urteil für Le Pen deutlich härter hätte ausfallen können als nun geschehen, ist es ein massiver Rückschlag. Wenige Monate vor der für sie zentralen Präsidentschaftswahl wurde die langjährige Führungsfigur des Rassemblement National schuldig gesprochen, obwohl sie persönliche Verantwortung stets bestritten hatte.
Zugleich hat sie ihre politische Antwort auf das Urteil sofort geliefert: Trotz Verurteilung hält sie an einem vierten Anlauf auf den Élysée-Palast fest. Beobachter gingen davon aus, dass sie ihre Kandidatur von der Berufungsentscheidung abhängig machen würde, weil ein erneuter Antritt rechtlich nicht unter allen Umständen gesichert war.
Worum es in dem Verfahren geht
In dem Prozess ging es um den Verdacht der Veruntreuung öffentlicher Gelder durch mögliche Scheinbeschäftigungen. Nach Auffassung der Justiz sollen zwischen 2004 und 2016 Abgeordnete von Le Pens damaliger Partei Front National, heute Rassemblement National, Mittel für Assistenten im Europaparlament erhalten haben, obwohl diese zumindest teilweise für die Partei gearbeitet haben sollen.
Das Gericht wertete die Taten als schwerwiegend. Le Pen habe als führende Parteiverantwortliche dafür sorgen müssen, dass die Regeln eingehalten werden. Neben ihr waren auch die Partei sowie weitere Angeklagte betroffen.
Urteil fällt milder aus als in erster Instanz
In erster Instanz war Le Pen zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, davon zwei Jahre auf Bewährung. Außerdem hatte sie ihr passives Wahlrecht mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre verloren. Das Berufungsurteil fiel damit spürbar milder aus.
Einen Freispruch, den Le Pens Anwälte gefordert hatten, gab es jedoch nicht. Auch in der Berufung blieb das Gericht bei einer Verurteilung im Komplex um die mutmaßlichen Scheinbeschäftigungen.
Le Pen hat ihr Wahlergebnis von Wahl zu Wahl verbessert
Marine Le Pen ist bereits dreimal bei Präsidentschaftswahlen angetreten. 2012 landete sie noch auf dem dritten Platz. 2017 und 2022 schaffte sie es jeweils in die Stichwahl gegen den zentristischen Kandidaten beziehungsweise späteren Präsidenten Emmanuel Macron.
Zwar verlor sie beide Duelle, doch ihr Ergebnis legte von Wahl zu Wahl zu. Dass sie 2022 dennoch klar unterlag, wurde auch damit erklärt, dass viele Wählerinnen und Wähler aus dem linken Lager Macron unterstützten, um einen Sieg Le Pens unbedingt zu verhindern.
Politische Zukunft des RN hängt an Le Pen oder Bardella
Klar ist: Sollte Le Pen am Ende doch nicht selbst antreten können, dürfte der Rassemblement National seinen Parteichef Jordan Bardella ins Rennen schicken. In Umfragen zur ersten Runde liegt der 30-Jährige inzwischen knapp vor Le Pen. Beide liegen weiterhin deutlich vor möglichen Bewerberinnen und Bewerbern anderer Lager und hätten damit gute Chancen auf den Einzug in eine Stichwahl.
Für den RN macht die Personalfrage einen großen Unterschied. Le Pen könnte sich als Opfer einer von ihr scharf kritisierten Justiz und als politische Märtyrerfigur inszenieren. Bardella wiederum stünde eher für einen Neustart der Partei. Ob er das derzeitige Umfragehoch halten könnte, ist jedoch offen.
Gegner halten Le Pen für die gefährlichere Konkurrentin
Auch andere Parteien verfolgen die Entscheidung genau. Viele politische Gegner sehen in Le Pen weiterhin die stärkere und gefährlichere Herausforderin als in ihrem Ziehsohn Bardella. Gerade deshalb dürfte die Frage, ob Le Pen ihren vierten Anlauf auf den Élysée-Palast tatsächlich bis zum Wahltag durchziehen kann, den kommenden Wahlkampf entscheidend prägen.
Abzuwarten bleibt auch, wie stark der Rassemblement National politisch von dem Prozess profitieren oder darunter leiden wird.
Frankreichs Präsident verfügt über außergewöhnlich weitreichende Macht
Der französische Präsident wird für fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Für einen Sieg ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig, weshalb die Entscheidung in der Regel in einer Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten fällt. Der Urnengang dürfte im kommenden April und Mai stattfinden.
Das Amt ist deutlich mächtiger als das des deutschen Bundespräsidenten. Frankreichs Staatschef ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, entscheidet mit über Militäreinsätze und den Einsatz von Atomwaffen, ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die übrige Regierung. Außerdem kann er die Nationalversammlung auflösen und Referenden ansetzen. In Krisensituationen räumt ihm die Verfassung sogar nahezu vollständige Kontrolle über den Staat ein.
Auch deshalb wird ein möglicher Sieg der europaskeptischen und nationalistischen Le Pen in Berlin und Brüssel mit großer Sorge betrachtet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber