Mit einem Mix aus höheren Beiträgen, mehr Versicherten und einem weiter steigenden Renteneintrittsalter sollen künftig bessere Renten möglich werden als nach heutigem Recht. Das geht aus Informationen zu den rund 30 Empfehlungen der Rentenkommission hervor, die das Gremium nach etwa fünfeinhalb Monaten Beratung am Dienstag an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) überreichen will. Berichtet wurde darüber auch in anderen Medien. Zudem soll das Rentenniveau durch eine neue kapitalgedeckte Zusatzrente leicht angehoben werden.
Die Kommission unter Leitung der Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda und des früheren BA-Vorstandschefs Frank-Jürgen Weise kam im Auftrag der Bundesregierung zusammen und tagte nach dpa-Informationen insgesamt rund 150 Stunden. Demnach herrschte über die Ergebnisse weitgehend Einigkeit. Genau das war von der Koalition gewünscht, um die Chancen auf eine spätere Umsetzung zu verbessern. Am Montag wollte das Gremium seine Beratungen abschließen. Ziel ist laut Auftrag, den Lebensstandard im Alter künftig vor allem für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen durch eine Kombination aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge besser zu sichern.
Rentenalter soll weiter steigen
Nach den Vorschlägen soll sich das Renteneintrittsalter künftig an der Lebenserwartung orientieren. Nach Berechnungen der Kommission würde das bedeuten: Im Jahr 2041 läge die Regelaltersgrenze bei 67,5 Jahren, im Jahr 2051 bei 68 Jahren. Diese Entwicklung soll regelmäßig überprüft werden.

Gestrichen werden soll außerdem die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge früher in Rente zu gehen – bekannt als „Rente mit 63“. Für Menschen mit besonders belastenden Erwerbsbiografien in rentennahen Jahrgängen ist allerdings eine neue Sonderregelung vorgesehen.
Kritik kam von der Linken-Rentenpolitikerin Sarah Vollath, die der „Rheinischen Post“ sagte, schon jetzt schafften es viele Beschäftigte nicht, bis 67 zu arbeiten. Eine weitere Verlängerung des Arbeitslebens sei daher der falsche Weg.
Neue Kapitalsäule geplant
Ein Teil der Rentenbeiträge soll künftig am Aktienmarkt investiert werden. In diese neue, beitragsfinanzierte Kapitalsäule sollen später zwei Prozent des Bruttolohns fließen, beginnend mit 0,5 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen die Beiträge jeweils zur Hälfte tragen.
Die Erträge daraus sollen langfristig helfen, das Rentenniveau zu stabilisieren. Profitieren würden insbesondere heutige Beschäftigte, die ab 2040 in den Ruhestand gehen. Die zusätzliche kapitalgedeckte Rente nach schwedischem Vorbild soll verpflichtend sein und über einen staatlichen Fonds verwaltet werden.
Bis dieses Modell ausreichend Wirkung entfaltet, ist ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor vorgesehen. Er soll das Sicherungsniveau der Rente in der Übergangszeit stützen.
Nachhaltigkeitsfaktor kehrt zurück
Die erste schwarz-rote Rentenreform mit Mütterrente und der Absicherung des Rentenniveaus bis 2031 soll trotz mancher Vorbehalte bestehen bleiben. Danach dürfte das Rentenniveau zunächst sinken.
Ab 2032 soll der derzeit ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor wieder gelten. Damit würden die jährlichen Rentenanpassungen erneut stärker an die Zahl der Beitragszahler gekoppelt. Das hätte zur Folge, dass sowohl Rentensteigerungen als auch Beitragserhöhungen geringer ausfallen. Nach dem Willen der Kommission soll dieser Faktor sogar verstärkt werden.
Langfristig soll dann die kapitalgedeckte Zusatzrente gegensteuern. Zusammengenommen aus umlagefinanzierter Rente und Kapitalsäule soll das Sicherungsniveau für Neurentner wieder bei 48 Prozent liegen und ab 2040 sogar 50 Prozent erreichen.
An der bisherigen Prognose ändert sich den Informationen zufolge nichts: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll 2028 von aktuell 18,6 Prozent auf 19,9 Prozent steigen. Die zusätzlichen Pflichtbeiträge für die Kapitalsäule kämen noch obendrauf.
Mehr Einzahler in die Rentenkasse
Zur Stabilisierung der Rentenversicherung soll auch die Zahl der Beitragszahler wachsen. Künftig sollen nach Vorstellung der Kommission auch Politikerinnen und Politiker in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, also etwa Bundestags- und Landtagsabgeordnete.
Außerdem soll nach langen Diskussionen auch die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung kommen – sofern sie nicht bereits anderweitig abgesichert sind, etwa über berufsständische Versorgungssysteme.
Langfristig schwebt der Kommission das Modell einer Erwerbstätigenversicherung vor. Eine schnelle Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente ist demnach zwar nicht vorgesehen, allerdings sollen erste Schritte in diese Richtung folgen. So soll das Pensionsniveau nach und nach abgesenkt werden. Rücklagen etwa der Länder für Pensionen sollen verpflichtend werden, und neue Verbeamtungen sollen seltener erfolgen.
Nach dpa-Informationen sollen beitragsfreie Minijobs künftig nur noch für Schülerinnen und Schüler möglich sein. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, die Arbeitszeit auszuweiten. Gegen zunehmende Altersarmut setzt die Kommission zudem darauf, dass Betroffene die Grundsicherung im Alter stärker nutzen. Dabei unterstützt sie bereits vorgelegte Vorschläge einer anderen Regierungskommission zur Reform des Sozialstaats.
Teil eines größeren Reformprogramms
Die Rentenpläne sollen Teil eines deutlich umfassenderen Reformpakets werden. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte dazu vor wenigen Tagen erklärt, er sei zuversichtlich, dass gute Vorschläge vorgelegt würden. Ziel sei es, Deutschland so zu reformieren, dass auch kommende Generationen in Freiheit, Frieden und Wohlstand leben könnten.
Geplant sind darüber hinaus steuerliche Entlastungen für viele Bürgerinnen und Bürger, neue Impulse für den Arbeitsmarkt sowie ein umfassender Bürokratieabbau. Union und SPD wollen damit starke Signale an Wirtschaft und Bevölkerung senden – in einer Phase, in der beide Parteien selbst mit schwachen Umfragewerten und einem Verlust an Ansehen zu kämpfen haben.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion