Während die Frist für die Steuererklärung näher rückt, bringt der Juli für viele Menschen mehrere Änderungen mit sich. Für einige wird die Abgabe der Steuer einfacher, andere dürfen sich auf höhere Zahlungen freuen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Höhere Renten ab Juli
Für mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner steigen die Bezüge zum Juli um 4,24 Prozent. Wer bislang monatlich 1.000 Euro Rente erhält, bekommt damit rund 42,40 Euro zusätzlich. Die Anpassung orientiert sich wie in jedem Jahr an der Entwicklung der Löhne.
Steuererklärung per App deutlich vereinfacht
Für bestimmte Personengruppen soll die Steuererklärung ab dem 1. Juli deutlich schneller erledigt sein. Dann wird die Abgabe über die App „MeinElster+“ auf Smartphone oder Tablet zunächst für erste Nutzergruppen in ganz Deutschland eingeführt.
Davon könnten rund 11,5 Millionen Menschen profitieren. Dazu zählen vor allem ledige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder sowie Rentner und Pensionäre.
Wer in der App registriert ist, erhält vom Finanzamt eine bereits vorbereitete Steuererklärung samt Vorschau auf den Steuerbescheid. Grundlage sind die Daten, die den Behörden für das Steuerjahr 2025 bereits vorliegen. Wenn alles stimmt, kann die Erklärung direkt mit einem Klick abgeschickt oder bei Bedarf noch bearbeitet werden.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2025
Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025 muss grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden. Wer steuerlich beraten wird, hat länger Zeit: In diesen Fällen endet die Frist erst am 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld gelten künftig strengere Vorgaben, bis hin zu möglichen vollständigen Leistungskürzungen. Zudem bekommt die Leistung einen neuen Namen und heißt künftig Grundsicherungsgeld. An der Höhe der Zahlung ändert sich jedoch nichts.
Weg fällt außerdem die bisherige Karenzzeit. In diesem Zeitraum durfte bislang mehr eigenes Vermögen unangetastet bleiben. Künftig gilt: Wer Vermögen über den festgelegten Freibeträgen besitzt, muss dieses zunächst für den Lebensunterhalt einsetzen, bevor Anspruch auf Grundsicherungsgeld besteht.
Weniger Ticketsteuer bei Abflügen aus Deutschland
Flüge ab Deutschland werden ab Juli bei der Ticketsteuer günstiger. Nach einer bereits im Mai vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung sinkt die Abgabe je nach Strecke um 2,50 bis 11,40 Euro pro Flug.
Ob Reisende davon tatsächlich etwas merken, ist offen. Entscheidend ist, ob Fluggesellschaften die Entlastung an ihre Kunden weitergeben. Wegen der zuletzt stark gestiegenen Kerosinpreise gilt das als eher unsicher.
Die neuen Sätze im Überblick:
- Kurzstrecke: von 15,53 Euro auf 13,03 Euro
- Mittelstrecke: von 39,34 Euro auf 33,01 Euro
- Langstrecke: von 70,83 Euro auf 59,43 Euro
Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten werden teurer
Wer ab dem 1. Juli Waren aus Ländern außerhalb der EU online bestellt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro wird dann laut Verbraucherzentrale Berlin eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie fällig. Diese kommt zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer hinzu.
Dazu können weitere Gebühren kommen, wenn Versanddienstleister die Zollanmeldung übernehmen und dafür eine Servicepauschale berechnen. Gerade bei günstigen Produkten kann sich der Einkauf damit schnell kaum noch lohnen. Eine Handyhülle für 7 Euro könnte am Ende fast 20 Euro kosten.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle in der Regel nicht an. Ausnahmen gibt es unter anderem bei Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und entsprechenden Ersatzprodukten.
Eintritt für den Kölner Dom
Der Kölner Dom verlangt von Besucherinnen und Besuchern ab dem 1. Juli Eintritt. Der Preis liegt bei 12 Euro. Damit sollen höhere Ausgaben für Erhalt, Sicherheit und Betrieb des Doms finanziert werden.
Geplant sind allerdings auch Ausnahmen: An bestimmten Tagen im Jahr soll der Eintritt für alle kostenlos sein. Für Gottesdienstbesucher und Menschen, die im Dom beten möchten, bleibt der Zugang ebenfalls frei.
Handel mit Flensburg-Punkten wird verboten
Wer Verkehrsverstöße begeht, kann die Punkte in Flensburg künftig nicht mehr einfach auf andere Personen übertragen. Ab dem 1. Juli ist der sogenannte Punktehandel ausdrücklich untersagt.
Mit dem neuen Paragrafen 4c im Straßenverkehrsgesetz können sowohl Verstöße als auch entsprechende Versuche mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Wölfe leichter zu bejagen
Wölfe werden durch die Aufnahme ins Bundesjagdgesetz als jagdbare Tierart eingestuft. Dadurch können die Bundesländer den Abschuss in Regionen einfacher erlauben, in denen der Wolf als langfristig gesichert gilt. Vorgesehen ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober.
Hat ein Wolf Weidetiere verletzt oder getötet, darf er unabhängig von Jagdzeit und Erhaltungszustand geschossen werden. Zusätzlich können Länder Gebiete festlegen, in denen eine Bejagung notwendig erscheint, weil Herdenschutz dort nur schwer umzusetzen ist.
Pflege-Mindestlohn steigt im ersten Schritt
Auch in der Altenpflege gibt es zum Juli mehr Geld. Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn zunächst von 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde. Das ist der erste Schritt einer weiteren geplanten Erhöhung.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber