Politik

Pistorius drängt: Reserve nicht nur freiwillig?

200.000 Reservisten sollen plötzlich mehr leisten: Pistorius will Pflichtübungen einführen und Arbeitgeber in die Pflicht nehmen.

29.05.2026, 02:30 Uhr

Pistorius plant Pflicht zu Reserveübungen – Lob vom Reservistenverband, Kritik von Grünen und Linken

Verteidigungsminister Boris Pistorius will die Reserve der Bundeswehr künftig verbindlicher einbinden. Der SPD-Politiker bestätigte bei einem Besuch von Rüstungsunternehmen im kanadischen Montreal, dass in seinem Ministerium ein Gesetzentwurf vorbereitet wird. Danach sollen Reservistinnen und Reservisten schon in Friedenszeiten zu Diensten herangezogen werden können.

Pistorius betonte erneut, dass der Wehrdienst freiwillig bleibe. Wer sich jedoch dafür entscheide, müsse anschließend damit rechnen, auch Reserveübungen leisten zu müssen. Ein solches Prinzip habe in Deutschland bis weit in die 1990er Jahre gegolten.

Neue Personalziele und verbindliche Reserve

Nach den Plänen der Bundesregierung soll die aktive Truppe langfristig auf 260.000 Soldatinnen und Soldaten wachsen. Hinzukommen sollen 200.000 Reservisten. Diese sollen nach Vorstellung des Ministers vor allem über den neuen Wehrdienst gewonnen werden.

Pistorius machte deutlich, dass notwendige Übungen aus seiner Sicht nicht allein auf Freiwilligkeit beruhen können. Deshalb solle es dafür eine gesetzliche Verpflichtung geben. Zugleich verwies er darauf, dass Reservedienstleistende von sinnvollen und einsatznahen Übungen profitieren sollten.

Auch Arbeitgeber sollen Beschäftigte freistellen

Die Überlegungen betreffen nicht nur die Reservisten selbst. Auch Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Beschäftigte innerhalb bestimmter Grenzen für Reserveübungen freizustellen. Nur so lasse sich nach Ansicht des Ministers eine verlässliche und belastbare Reserve aufbauen. Ein entsprechendes Verfahren habe es früher bereits gegeben.

Referentenentwurf liegt bereits vor

Im Verteidigungsministerium laufen die Vorbereitungen für die Neuregelung schon länger. In einem veröffentlichten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Reserve heißt es, die verlässliche Verfügbarkeit der Reserve sei für die nationale Sicherheit und die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft von hoher Bedeutung.

Bislang war eine verpflichtende Heranziehung außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur für Übungen möglich. Künftig soll dies ausgeweitet werden. Vorgesehen ist, Reservistinnen und Reservisten grundsätzlich für Verwendungen im Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums heranzuziehen, sofern diese dem verfassungsmäßigen Auftrag der Streitkräfte dienen.

Ausnahmen bleiben vorgesehen

In bestimmten Fällen soll ein Einsatz weiter nur freiwillig möglich sein. Dazu zählen etwa Unterstützungsleistungen im Inland bei Naturkatastrophen. Auch Auslandsverwendungen von Reservisten sollen grundsätzlich freiwillig bleiben, ausgenommen bestimmte Konstellationen in anderen EU- oder Nato-Staaten.

Gestaffelte Dienstpflicht nach Erfahrung und Dauer

Der Gesetzentwurf sieht unterschiedliche Verpflichtungen je nach Vorerfahrung vor. Wer mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, könnte bis zum Monat des 45. Geburtstags herangezogen werden. Für frühere Berufs- und Zeitsoldaten mit mindestens einem Jahr Dienstzeit soll die Grenze beim 65. Lebensjahr liegen.

Auch die mögliche Dauer der Einberufung soll gestaffelt werden. Wer weniger als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, soll höchstens drei Wochen pro Jahr und insgesamt maximal sechs Monate verpflichtet werden können. Für frühere Soldatinnen und Soldaten mit mindestens 13 Jahren Dienstzeit ist eine Obergrenze von bis zu zwölf Wochen pro Jahr und insgesamt höchstens zwölf Monaten vorgesehen.

Arbeitgeber sollen vor jeder Reservedienstleistung angehört werden. Sie sollen zudem die Möglichkeit bekommen, für einzelne Beschäftigte eine Zurückstellung zu beantragen.

Unverändert bleiben soll die Möglichkeit, Reservisten im Spannungs- oder Verteidigungsfall unbefristet einzuberufen, wenn der Bundestag den Spannungsfall feststellt oder Deutschland militärisch angegriffen wird.

Reservistenverband begrüßt die Pläne

Unterstützung kommt vom Präsidenten des Reservistenverbandes, Bastian Ernst. Er begrüßte sowohl die geplante Pflicht zu Übungen als auch Pistorius‘ Vorhaben, die Altersgrenze für Freiwillige von 65 auf 68 Jahre anzuheben.

Er sagte, verpflichtende Übungen seien aus Sicht des Verbandes dringend nötig, um eine verlässliche Einsatzbereitschaft der Reserve sicherzustellen. Ohne eine leistungsfähige Reserve sei zudem keine glaubwürdige Abschreckung gegenüber Russland möglich.

Bundeswehr rückt von reiner Freiwilligkeit ab

Bislang setzt die Bundeswehr bei Übungen in der Praxis auf Freiwilligkeit – sowohl bei den Reservisten als auch bei deren Arbeitgebern. Wegen der verschärften Sicherheitslage mehren sich jedoch die Stimmen, die von diesem Grundsatz abrücken wollen.

Mit dem neuen Wehrdienst reagiert Deutschland auf die Bedrohung durch Russland und auf veränderte Nato-Vorgaben. Dazu gehört auch der weitere Ausbau der Truppe sowie hohe Investitionen in Waffen, militärische Technik und Ausrüstung.

Kritik von Grünen und Linken

Kritik am Gesetzentwurf kommt von den Grünen und der Linken. Die verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen, Sara Nanni, warnte, wer heute freiwillig und hochmotiviert Wehrdienst leiste, habe später keine Möglichkeit mehr, Nein zur Reserve zu sagen. Der Entwurf setze damit aus ihrer Sicht eher auf kurzfristige Erfolge als auf langfristige Akzeptanz und könne die Motivation für den Aufwuchs der aktiven Truppe eher schwächen.

Auch der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Ulrich Thoden, äußerte sich ablehnend. Er sieht in dem Gesetzentwurf Freiheitsrechte von Reservistinnen und Reservisten unverhältnismäßig stark eingeschränkt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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