Streit in der Koalition über Beteiligung von Kindern an Pflegekosten
In der schwarz-roten Bundesregierung gibt es Uneinigkeit darüber, wie stark Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig finanziell herangezogen werden sollen. Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), sprach sich gegen eine vollständige Abschaffung der derzeitigen Einkommensgrenze von 100.000 Euro aus. Einen entsprechenden Schritt stellt der Entwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für eine geplante Pflegereform in Aussicht.
Derzeit gilt: Erwachsene Kinder müssen sich nur dann an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Im Entwurf für das neue Pflegegesetz ist vorgesehen, diese Regelung in einem gesonderten Verfahren wieder zu überprüfen und womöglich zurückzunehmen. Damit sollen Städte und Gemeinden bei den wachsenden Sozialausgaben entlastet werden. Staffler hält eine komplette Abschaffung der Grenze jedoch für den falschen Weg.
Sozialämter übernehmen zunächst die Kosten
Die Einkommensgrenze war 2019 unter einer früheren schwarz-roten Bundesregierung eingeführt worden. Wenn Pflegebedürftige die Kosten für einen Heimplatz nicht selbst tragen können, springt zunächst das Sozialamt mit der sogenannten Hilfe zur Pflege ein. In der Vergangenheit versuchten Behörden anschließend häufig, sich einen Teil der Ausgaben von den Kindern zurückzuholen.
Der damalige Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte die Reform seinerzeit damit begründet, dass Pflegebedürftigkeit Familien bereits emotional und organisatorisch stark beanspruche. Angehörige sollten deshalb zumindest vor schwer kalkulierbaren finanziellen Belastungen geschützt werden. Auch Staffler betonte nun, dass Kinder durch die Situation ihrer Eltern ohnehin stark gefordert seien. Aus ihrer Sicht sollte deshalb über eine angemessene Höhe des geschützten Einkommens gesprochen werden, ohne jedoch eine konkrete Grenze zu nennen.
Hohe Eigenanteile im Pflegeheim
Nach aktuellen Zahlen müssen Pflegebedürftige im Bundesdurchschnitt im ersten Jahr eines Heimaufenthalts monatlich 3.245 Euro selbst aufbringen. Für Änderungen am Angehörigen-Entlastungsgesetz wäre allerdings nicht das Gesundheitsministerium, sondern Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) verantwortlich.
Zusätzlich forderte Staffler Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf, eine Reform der staatlich geförderten privaten Pflegevorsorge vorzulegen. Das bisherige Modell, der sogenannte Pflege-Bahr, sei aus ihrer Sicht gescheitert. Der staatliche Zuschuss liegt derzeit bei höchstens fünf Euro im Monat. Staffler verwies darauf, dass die Zuständigkeit beim Finanzministerium liege und von dort Unterstützung kommen müsse.
Staffler verteidigt Warkens Reformkurs
Grundsätzlich stellte sich Staffler hinter die Reformpläne von Gesundheitsministerin Warken. Die CSU-Politikerin sprach von einer enorm schwierigen Aufgabe. Um die Pflegeversicherung funktionsfähig zu halten, müssten in den kommenden zwei Jahren mehr als 20 Milliarden Euro eingespart werden — bei jährlichen Gesamtausgaben von rund 70 Milliarden Euro. Mit kleinen Einzelmaßnahmen sei das nicht zu schaffen, sagte sie. Nötig sei ein Beitrag aller Beteiligten.
Zugleich betonte Staffler, das Ziel müsse bleiben, dass Pflegebedürftige weiterhin die Unterstützung erhalten, die sie tatsächlich brauchen. Beratung und Begleitung sollen nach ihren Worten ausgebaut werden. Sie zeigte sich zudem optimistisch, dass sich dadurch auch die Belastung pflegender Angehöriger verringern lasse.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion