Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Das steht am Sonntag auf dem Spiel
Der Wahlkampf biegt auf die Zielgerade ein: Am Sonntag wird in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt. Die Abstimmung gilt als besonders spannend, weil diesmal erstmals eine Partei vom rechten Rand stärkste Kraft werden könnte. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte zur Wahl.
Was genau wird gewählt?
Etwa 1,3 Millionen Menschen sind nach Angaben der Landeswahlleitung aufgerufen, über die Zusammensetzung des 9. Landtags in Schwerin zu entscheiden. Das Parlament wird regulär alle fünf Jahre neu gewählt.
Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die mindestens seit 37 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Neu ist diesmal: Auch Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ihre Stimme abgeben.
Wie funktioniert das Wahlsystem?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt.
- Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für eine Partei und deren Landesliste. Diese Stimme ist ausschlaggebend für die Stärke der Parteien im Landtag.
Damit das Parlament nicht zu stark zersplittert, werden grundsätzlich nur Parteien bei der Sitzverteilung berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erreichen.
Im Landtag gibt es mindestens 71 Sitze. Die Zahl kann sich jedoch erhöhen, wenn sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate anfallen. Das passiert, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Um das Kräfteverhältnis wieder auszugleichen, erhalten andere Parteien zusätzliche Sitze.
Wer tritt zur Wahl an?
Im bisherigen Landtag sitzen SPD, AfD, CDU, Linke und Grüne als Fraktionen sowie die FDP als Gruppe. Zusammen kommen sie derzeit auf 79 Mandate. Alle diese Parteien treten erneut an.
Dazu kommen 13 weitere Parteien, darunter das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die Freien Wähler und Volt. In den 36 Wahlkreisen kandidieren insgesamt 402 Menschen. Mehr als zwei Drittel davon sind Männer. Der jüngste Bewerber ist 18 Jahre alt, die älteste Kandidatin 89.
Besondere Aufmerksamkeit bekommt der Wahlkreis in der Schweriner Innenstadt: Dort tritt Ministerpräsidentin und SPD-Spitzenkandidatin Manuela Schwesig gegen den AfD-Kandidaten für das Amt des Regierungschefs, Leif-Erik Holm, an. Spitzenkandidat der AfD ist allerdings Enrico Schult.
Die weiteren führenden Köpfe der größeren Parteien sind:
- Linke: Simone Oldenburg
- CDU: Daniel Peters
- Grüne: Claudia Müller
- FDP: Jessica Mendle und Jakob Schirmer
- BSW: Peter Schabbel und Sabine Firnhaber
Wie ist die politische Ausgangslage?
Derzeit regiert in Mecklenburg-Vorpommern eine Koalition aus SPD und Linken. Nach den Umfragen dürfte dieses Bündnis jedoch seine Mehrheit verlieren.
Zwischen SPD und AfD zeichnet sich ein knappes Rennen ab. Für keine Partei ist derzeit eine absolute Mehrheit in Sicht. Deshalb könnten kleinere Parteien am Ende entscheidend werden.
Als unsicher gilt der Wiedereinzug mehrerer Parteien:
- Die FDP dürfte es voraussichtlich nicht in den Landtag schaffen.
- Bei den Grünen und beim BSW ist der Einzug offen.
- Auch für die CDU ist ein knappes Ergebnis nicht ausgeschlossen.
Politikwissenschaftler halten ein Bündnis aus SPD, Linken und Grünen derzeit für das wahrscheinlichste Modell. Damit könnte Schwesig im Amt bleiben. Sollten die Grünen oder andere mögliche Partner an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, wären auch eine Minderheitsregierung oder eine Koalition aus SPD und CDU denkbar. Falls das BSW ins Parlament einzieht, könnte zudem eine Zusammenarbeit mit der AfD oder eine Duldung durch sie Thema werden.
Welche Themen prägten den Wahlkampf?
Das beherrschende Thema der vergangenen Wochen waren die starken Umfragewerte der AfD. Die Partei zeigte sich auf ihren Plakaten selbstbewusst und warb mit Leif-Erik Holm als möglichem Ministerpräsidenten.
Nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt verschärfte die SPD ihren Kurs. Auf ihren Plakaten präsentiert sie Schwesig nun mit dem Slogan „Die Frau gegen Blau“. Die CDU warb mit Fischbrötchen für „die Mitte“, die Linke mit dem Satz „Wir treten nach oben“.
Inhaltlich spielte unter anderem die Bildungspolitik eine wichtige Rolle. Die AfD kündigte zudem an, den Rundfunkstaatsvertrag aufkündigen zu wollen.
Wie läuft der Wahltag ab?
Die Wahllokale öffnen am Sonntag um 8.00 Uhr und schließen um 18.00 Uhr. Im ganzen Land sind Tausende Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz.
Die Stimmabgabe ist geheim, die Auszählung dagegen öffentlich. Wer möchte, kann sowohl tagsüber die Wahl im Wahllokal beobachten als auch später die Auszählung verfolgen.
Mit ersten Zwischenergebnissen wird ab etwa 19.00 Uhr gerechnet. Ein vorläufiges Endergebnis wird voraussichtlich nach 23.00 Uhr erwartet.
Was gilt für die Briefwahl?
Wer am Sonntag nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl oder kann in einem Briefwahlbüro abstimmen.
Wichtig ist, dass die Wahlbriefe spätestens am Sonntag bis 18.00 Uhr eingegangen sein müssen. Die Landeswahlleitung hat das Verfahren gegen Kritik verteidigt und betont, dass die Briefwahl sicher sei.
Was passiert nach der Wahl?
Der neue Landtag muss nach der Landesverfassung spätestens 30 Tage nach der Wahl erstmals zusammentreten. Spätester Termin für die konstituierende Sitzung wäre damit der 20. Oktober.
Mit dieser ersten Sitzung enden formal die Amtszeiten der Ministerpräsidentin und der Minister. Sie bleiben jedoch geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung gebildet ist.
Der Landtag wählt anschließend in geheimer Abstimmung den Regierungschef oder die Regierungschefin. In Mecklenburg-Vorpommern muss diese Person nicht zwingend dem Parlament angehören. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten erhält. Dafür gibt es eine Frist von 28 Tagen.
Die gewählte Regierungschefin oder der gewählte Regierungschef ernennt danach die Ministerinnen und Minister und bildet das neue Kabinett.
Was geschieht, wenn keine Regierung zustande kommt?
Scheitert die Wahl einer Ministerpräsidentin oder eines Ministerpräsidenten innerhalb der vorgesehenen Frist, können die Abgeordneten den Landtag innerhalb von 14 Tagen mit Mehrheit auflösen. In diesem Fall käme es zu Neuwahlen.
Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande oder wird die Auflösung abgelehnt, findet noch am selben Tag ein weiterer Wahlgang statt. Dann reicht die einfache Mehrheit: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber