Seit seinem Amtsantritt als Kanzler verzichtet Friedrich Merz nach eigenen Worten darauf, strafrechtlich gegen Beleidigungen vorzugehen. Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung sagte der CDU-Politiker im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern, er habe in dieser Zeit keinen einzigen Strafantrag gestellt. Früher habe er das zeitweise getan, inzwischen aber bewusst damit aufgehört.
Merz beklagt raueren Umgangston in sozialen Medien
Merz wies darauf hin, dass viele Äußerungen gegen Politiker ohnehin von den Staatsanwaltschaften verfolgt würden, auch ohne persönliche Anzeige. Er habe selbst nicht mit der hohen Zahl solcher Fälle gerechnet. Zugleich betonte er, dass er sich nicht schnell angegriffen fühle. Wenn ihn jemand etwa einen Idioten nenne, müsse er das aushalten, sagte er sinngemäß. Das sei zwar nicht seine Sicht, erfülle aber nicht automatisch den Tatbestand einer Straftat.
Sorge bereitet ihm nach eigenen Angaben jedoch die zunehmende Verrohung der Sprache. Vor dem Aufkommen sozialer Medien habe es in der Gesellschaft weitgehend Einigkeit darüber gegeben, dass grobe Beschimpfungen nicht zur politischen Debatte gehören sollten. Heute sei das anders. Für Merz steht fest, dass online dieselben Maßstäbe gelten müssten wie im direkten gesellschaftlichen Umgang.
Diskussion über Schutz von Politikern vor Beleidigungen
Offen zeigte sich der Kanzler für eine Debatte über Änderungen am Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs. Die Vorschrift soll Politiker vor Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Für Beleidigungen drohen grundsätzlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Die derzeitige Regelung besteht seit April 2021. Damals waren im Zuge verschärfter Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität auch die gesetzlichen Vorgaben angepasst worden. Nach Vorstellungen der Justizministerkonferenz soll der ausgeweitete Strafrahmen bei Beleidigungen gegen Politiker künftig nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten.
Wo Merz die rote Linie zieht
Für Merz ist die Grenze dort erreicht, wo nicht mehr nur eine Person angegriffen oder kritisiert wird, sondern das öffentliche Amt selbst beschädigt wird. Wenn staatliche Ämter in Misskredit gebracht würden, sei für ihn Schluss. Das habe mit legitimer Meinungsfreiheit nichts mehr zu tun, sondern schade der Demokratie.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion