Linke beschließt Einkommensgrenze für Abgeordnete
Die Partei Die Linke hat auf ihrem Bundesparteitag in Potsdam mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dass ihre Abgeordneten im Bundestag und im Europaparlament einen großen Teil ihrer Bezüge in Sozialfonds einzahlen sollen. Für den eigenen Lebensunterhalt dürfen sie demnach künftig nur noch ein Einkommen in Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmergehalts behalten.
Als Maßstab dient der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Der festgelegte Betrag liegt aktuell bei 5.300 Euro brutto im Monat. Laut Antrag entsprechen das für eine alleinstehende Person in Steuerklasse 1 etwa 3.300 Euro netto. In diese Obergrenze sollen auch mögliche Zuschläge für Parlamentarier einfließen.
Zum Vergleich: Mitglieder des Bundestags erhalten derzeit eine monatliche Abgeordnetenentschädigung von 11.833,47 Euro brutto. Hinzu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale von rund 5.467 Euro.
Die Partei begründet den Schritt damit, dass Mandatsträger nicht mehr verdienen sollten als Menschen aus der arbeitenden Bevölkerung. Innerhalb der Partei war das Vorhaben allerdings umstritten. Über die genaue Ausgestaltung der Regelung wurde über Wochen diskutiert. Am Ende stimmten rund 65 Prozent der Delegierten dafür. Ein Antrag, die Entscheidung zu verschieben, fand keine Mehrheit.
Bereits bisher müssen Abgeordnete der Linken sogenannte Mandatsträgerabgaben an die Partei leisten. Mit dem neuen Beschluss soll die Einkommensbegrenzung nun vereinheitlicht und zugleich die Finanzierung von Sozialfonds gestärkt werden, die an das Angebot „Die Linke hilft“ angebunden sind.
Zudem wurden die Landesverbände aufgefordert, vergleichbare Regeln auch für Abgeordnete in den Landtagen zu entwickeln. Langfristig will die Partei auf diese Weise bundesweit Sozialfonds aufbauen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion