Politik

Mehr Rente ohne länger zu arbeiten? So will es der DGB

Mehr Rente, kein höheres Rentenalter: Der DGB legt einen Gegenplan vor. Klingt verlockend – doch wer soll das bezahlen?

26.06.2026, 05:30 Uhr

DGB legt Gegenentwurf zur Rentenreform vor

Während die Bundesregierung ihre Rentenreform bereits klar umrissen hat, bringt der Deutsche Gewerkschaftsbund einen Gegenentwurf ins Spiel. Eine eigens eingesetzte Rentenkommission des DGB schlägt vor, das Niveau der gesetzlichen Rente schrittweise anzuheben und zusätzlich eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge einzuführen. Beides zusammen soll im Alter 70 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens absichern – und zwar ohne eine weitere Anhebung des Rentenalters.

Erst am Dienstag hatte die offizielle Rentenkommission der Bundesregierung ihre 33 Empfehlungen vorgelegt. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) kündigten an, das Paket zügig und vollständig umsetzen zu wollen. Parallel dazu ließ DGB-Chefin Yasmin Fahimi seit Jahresbeginn eine eigene Expertengruppe beraten, zu der unter anderem Ricarda Lang und der frühere SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert gehörten.

Arbeitgeber und Gutverdiener stärker in der Pflicht

Ob der DGB mit seinem Modell politisch durchdringt, bleibt offen. Das Ergebnispapier umfasst nur elf Seiten und ist damit deutlich knapper als die Vorschläge der Regierungskommission. Für die schwarz-rote Koalition könnte der Vorstoß dennoch zum Störfeuer werden.

Der DGB greift unter anderem die Idee einer Erwerbstätigenversicherung auf, mit der perspektivisch deutlich mehr Berufsgruppen in die gesetzliche Rente einbezogen würden. Die zusätzlichen Lasten sollen nach den Vorstellungen des Gewerkschaftsbundes vor allem Arbeitgeber und Gutverdiener tragen.

Unterstützung kommt von links: Die Linke signalisierte Zustimmung zu zentralen Teilen des Konzepts. Die rentenpolitische Sprecherin Sarah Vollath sprach von „sinnvollen Antworten auf das rentenpolitische Totalversagen der letzten 20 Jahre“.

Kritik äußerte dagegen die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter warf dem DGB vor, sowohl den demografischen Wandel als auch die Frage der Finanzierbarkeit auszublenden.

Im Papier betont der DGB zudem, die Rentenfrage sei nicht allein eine demografische oder rechnerische Herausforderung. Entscheidend sei auch, wie Wohlstand verteilt werde – verbunden mit guten Arbeitsbedingungen, fairen Löhnen und verlässlichen Renten.

Vorgesehen ist auch ein „Demografiezuschuss“

Nach dem DGB-Modell sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, für alle Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten und diese allein mit zwei Prozent des Bruttolohns zu finanzieren. Gleichzeitig soll das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente von derzeit 48 Prozent zunächst auf 50 Prozent und später auf 53 Prozent steigen.

Finanziert werden soll dies laut Konzept durch leicht erhöhte Beiträge sowie höhere Zuschüsse des Bundes. Für diesen sogenannten Demografiezuschuss sollen insbesondere hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitaleinkünfte stärker herangezogen werden. Zusätzlich sollen mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – zunächst etwa Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker. Das wäre ein erster Schritt hin zu einer einheitlichen Versicherung für alle Erwerbstätigen.

Deutliche Abweichungen zu den Regierungsplänen

Im Vergleich zum Konzept der Regierung gibt es wesentliche Unterschiede. Die Kommission der Bundesregierung setzt nicht nur auf die gesetzliche und betriebliche Vorsorge, sondern zusätzlich auf private Altersvorsorge als dritte Säule. Insgesamt soll so für die jüngere Generation im Ruhestand ein höheres Einkommen erreicht werden als heute. Als Zielmarke nennt die Regierung ebenfalls 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Im Mittelpunkt ihrer Pläne steht jedoch eine Kapitalrente, mit der die gesetzliche Rente ergänzt werden soll. Dafür sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zwei Prozent des Bruttolohns einzahlen. Anders als beim DGB-Modell sieht der Regierungsansatz zudem vor, das Renteneintrittsalter schrittweise weiter anzuheben. Auch die abschlagsfreie Frührente nach 45 Berufsjahren soll wegfallen – ein Punkt, den der DGB strikt zurückweist. Hinzu kommt, dass ab 2032 der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor die jährlichen Rentenerhöhungen bremsen und damit auch das Rentenniveau dämpfen soll.

Kapitalstock nur als Ergänzung denkbar

DGB-Chefin Fahimi hatte einzelne Elemente des Regierungsmodells durchaus positiv bewertet, etwa das Ziel von 70 Prozent des letzten Nettolohns. Ebenfalls begrüßt wurden Überlegungen, mehr Menschen in die Rentenkasse einzubeziehen und die bisherigen Sonderregeln für Minijobs abzuschaffen.

Die konkrete Kapitalrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung lehnt der DGB allerdings ab. Gleichwohl hält die Gewerkschaftskommission eine andere Lösung mit Kapitalstock für denkbar: analog zum Gedanken des Generationenkapitals könnte ein zusätzlicher Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung über angespartes Kapital organisiert werden. Damit ließe sich das umlagefinanzierte System stützen. Voraussetzung wären allerdings erhebliche Summen, die nach Ansicht des DGB am sinnvollsten über Steuern aufgebracht werden sollten. Langfristig könnte dies Staat und Beitragszahler entlasten.

Das sogenannte Generationenkapital war auf Wunsch der FDP Teil der inzwischen gescheiterten Rentenreform der Ampel-Koalition. Geplant war damals, Milliarden am Kapitalmarkt anzulegen, überwiegend finanziert über Kredite des Bundes. Die späteren Erträge sollten helfen, den erwarteten Anstieg der Rentenbeiträge abzufedern.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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