Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich wegen des Vorwurfs einer Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten. Das Landgericht Berlin hat die Anklage zugelassen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Aktenzeichen lautet 538 KLs 16/25.
Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben. Mitangeklagt ist der frühere Staatssekretär Gerhard Schulz.
Scheuer weist die Vorwürfe zurück
Scheuer bestreitet die Anschuldigungen. Sein Anwalt Daniel Krause erklärte, nach mehr als vier Jahren Ermittlungen biete die Hauptverhandlung nun endlich die Möglichkeit, den Sachverhalt unter Beteiligung der Verteidigung umfassend aufzuklären. Dies sei der Verteidigung bislang verwehrt geblieben.
Das Landgericht Berlin werde die Sache sachlich und unbeeinflusst von der teils hitzigen politischen Debatte beurteilen, so Krause weiter. Scheuer sei zuversichtlich, dass sich seine Unschuld bestätigen werde. Auch Schulz weist den Vorwurf laut übereinstimmenden Angaben von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zurück. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für beide die Unschuldsvermutung.
Prozessbeginn noch offen
Wann der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer beginnt, ist noch unklar. Nach Angaben des Gerichts laufen dazu noch Abstimmungen mit den Verfahrensbeteiligten.
Gescheiterte Pkw-Maut als Auslöser
Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stoppte das Vorhaben 2019 als rechtswidrig. Ein zentraler Punkt war, dass inländische Autofahrer über die Kfz-Steuer vollständig entlastet werden sollten.
Danach befasste sich ein Untersuchungsausschuss mit möglichen Fehlern Scheuers. Das Gremium nahm im Dezember 2019 seine Arbeit auf und schloss sie im Sommer 2021 ab. Im Mittelpunkt der Kritik stand vor allem, dass Scheuer die Betreiberverträge bereits Ende 2018 unterzeichnete, obwohl eine endgültige Entscheidung des EuGH noch ausstand. Die damalige Opposition warf ihm schwere Fehler im Haushalts- und Vergaberecht zulasten der Steuerzahler vor.
Worum es in der Anklage geht
Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung im Untersuchungsausschuss bewusste Falschaussagen gemacht haben. Konkret geht es um ein Treffen am 29. November 2018. Auf die Frage, ob die Betreiber damals angeboten hätten, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung erklärt haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können.
Manager der vorgesehenen Betreiberfirmen hatten im Untersuchungsausschuss dagegen ausgesagt, sie hätten Scheuer dieses Angebot Ende November 2018 bei einem gemeinsamen Frühstück im Ministerium unterbreitet. Scheuer habe es abgelehnt.
Scheuer selbst hatte Anfang Oktober 2020 vor dem Ausschuss ausgesagt, ein solches Angebot habe es nach seiner Erinnerung nicht gegeben. Schulz äußerte sich in dieselbe Richtung. Dem Ausschussbericht zufolge sprach Scheuer bei dem Treffen von einem allgemeinen politischen Gedankenaustausch über die Bedeutung der geplanten Pkw-Maut für den Bund. Damit stand letztlich Aussage gegen Aussage.
So kamen die Ermittlungen ins Rollen
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Anfang Mai 2022 mitgeteilt, bereits im April ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer und Schulz eingeleitet zu haben. Anlass waren mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen. Im August 2024 erhob die Behörde schließlich Anklage gegen beide.
Folgen des Maut-Debakels
Für den Bund hatte das Scheitern der Pkw-Maut erhebliche finanzielle Folgen. In einem ersten Schiedsverfahren einigte sich der Staat mit den ursprünglich vorgesehenen Betreibern auf 243 Millionen Euro Schadenersatz.
Hinzu kamen nach einem weiteren Schiedsverfahren nochmals rund 27 Millionen Euro. Die Betreiber hatten Entschädigung verlangt, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem EuGH-Urteil gekündigt hatte. Scheuer hatte die Forderungen der Unternehmen zunächst zurückgewiesen.
Scheuer legte im April 2024 sein Bundestagsmandat nieder. Bereits Ende 2023 hatte das Bundesverkehrsministerium bekanntgegeben, auf eine Klage gegen den früheren Ressortchef wegen der millionenschweren Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut zu verzichten. Grundlage war ein Gutachten, das wegen geringer Erfolgsaussichten von Haftungsansprüchen abriet. Der damalige Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte die Prüfung veranlasst.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion