Andersson erhält in Schweden den Auftrag zur Regierungsbildung
Nach dem Wahlsieg der Sozialdemokraten bei der Parlamentswahl in Schweden soll Spitzenkandidatin Magdalena Andersson nun ausloten, ob sie eine neue Regierung bilden kann. Parlamentspräsident Andreas Norlén erklärte nach Gesprächen mit allen acht im Reichstag vertretenen Parteien, es habe unterschiedliche, aber insgesamt erkennbare Zustimmung dazu gegeben, Andersson mit den Sondierungen zu betrauen.
Bei der Abstimmung am Sonntag wurden die Sozialdemokraten nach dem vorläufigen Endergebnis mit 28 Prozent stärkste Kraft. Die vier Parteien, die Andersson als Regierungschefin unterstützen, kommen zusammen auf eine knappe Mehrheit von 176 der 349 Sitze. Zu diesem Lager gehören neben den Sozialdemokraten auch Linke, Grüne und die liberale Zentrumspartei.
Das konservative Bündnis aus der bisherigen Dreierregierung sowie den Rechtspopulisten verfehlte mit 173 Mandaten die Mehrheit. Regierungschef Ulf Kristersson reichte daraufhin seinen Rücktritt ein. Das endgültige Wahlergebnis wird erst am Wochenende erwartet.
Schwierige Gespräche vor möglicher Regierungsbildung
Ob Andersson am Ende tatsächlich eine Regierung bilden kann, bleibt jedoch offen. Innerhalb ihres politischen Lagers gibt es in mehreren zentralen Fragen Differenzen. So hatte die Zentrumspartei bereits vor der Wahl deutlich gemacht, nicht gemeinsam mit der Linken regieren zu wollen.
Andersson rief die Parteien dazu auf, parteipolitische Taktik zurückzustellen und das Wohl Schwedens in den Mittelpunkt zu rücken. In einem Instagram-Beitrag kündigte sie an, das Land in einem neuen Geist der Zusammenarbeit führen und auf eine breite Kooperation hinarbeiten zu wollen. Konkreter wurde sie zunächst nicht.
So läuft das Verfahren weiter
Am 28. September kommt der neu gewählte Reichstag erstmals zusammen und bestimmt zunächst einen neuen Parlamentspräsidenten. Frühestens einen Tag später kann dieser dann eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt des Regierungschefs vorschlagen.
Anschließend stimmt das Parlament über den Vorschlag ab. Gewählt ist, wer keine absolute Mehrheit gegen sich hat. Lehnt jedoch mehr als die Hälfte der Abgeordneten den Vorschlag ab, muss ein neuer Kandidat gesucht werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber