Politik

Berufungsprozess gegen Maja T.: Droht jetzt mehr Haft?

Im Fall Maja T. drohen jetzt über 13 Jahre Haft und härtere Bedingungen – doch die Verteidigung spricht von wackligen Beweisen.

18.09.2026, 14:49 Uhr

Sieben Monate nach der Verurteilung von Maja T. zu acht Jahren Haft hat in Budapest das Berufungsverfahren begonnen. Die non-binäre Person aus Jena, die der linken Szene zugerechnet wird, war im Februar in erster Instanz wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn schuldig gesprochen worden. Während die Staatsanwaltschaft nun eine deutliche Verschärfung der Strafe verlangt, plädiert die Verteidigung auf Freispruch.

Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktionen einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder inzwischen auch in Deutschland Urteile gefallen sind. Mit einem rechtskräftigen Urteil im Berufungsverfahren wird am 30. September gerechnet.

Staatsanwaltschaft drängt auf längere Haft

Nach Angaben der Anklage soll die Freiheitsstrafe für Maja T. auf mehr als 13 Jahre steigen. Für die vorgeworfenen Delikte sieht das ungarische Recht einen Strafrahmen von zwei bis 24 Jahren vor. Eine genaue Forderung zum Strafmaß nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Experten zufolge entspricht das der in Ungarn üblichen Praxis.

Zusätzlich fordert die Anklage eine schärfere Form des Strafvollzugs. Maja T. solle die Strafe nicht in einem regulären Gefängnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbüßen. Das würde unter anderem weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Haftanstalt und schlechtere Chancen auf eine vorzeitige Entlassung bedeuten.

Der Staatsanwalt kritisierte zudem das Urteil der ersten Instanz. Aus seiner Sicht sei dort nicht ausreichend gewürdigt worden, dass mögliche lebensgefährliche Verletzungen der Opfer billigend in Kauf genommen worden seien.

Verteidigung sieht Beweislage als unzureichend an

Die Verteidigung stellte die Beweise gegen Maja T. infrage und beantragte einen Freispruch. Nach Auffassung des Anwalts ist die Identifizierung der angeklagten Person auf den Überwachungsvideos vom Tatort nicht eindeutig.

Außerdem sei nicht nachgewiesen, dass der in Budapest aktive Antifa-Kreis als kriminelle Vereinigung im strafrechtlichen Sinn einzustufen sei. Auch der medizinische Sachverständige habe vor Gericht keine klaren Belege dafür geliefert, dass die Opfer mit Waffen wie Schlagstöcken angegriffen worden seien.

Darüber hinaus macht die Verteidigung Verfahrensfehler geltend. Maja T. habe nicht das gesamte relevante Material in deutscher Übersetzung erhalten und sei dadurch in ihren Rechten eingeschränkt worden.

Auslieferung aus Deutschland später als rechtswidrig bewertet

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert worden. Nach einer späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war diese Auslieferung rechtswidrig.

Das Gericht stellte fest, dass das zuständige Kammergericht die Haftbedingungen in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft hatte.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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