Politik

Karlsruhe prüft: Geht Bayerns Polizei zu weit?

Karlsruhe prüft Bayerns umstrittenes Polizeigesetz: Darf die Polizei schon bei „drohender Gefahr“ eingreifen? Die Spannung steigt.

07.07.2026, 03:30 Uhr

Bundesverfassungsgericht prüft umstrittene Polizeibefugnisse in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am Dienstag ab 10.00 Uhr mit weitreichenden Befugnissen der bayerischen Polizei. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Beamten eingreifen dürfen und welche Mittel ihnen dabei zur Verfügung stehen. Der Erste Senat verhandelt in Karlsruhe über zwei Klagen gegen Bestimmungen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG).

Besonders umstritten ist die im Gesetz verankerte Schwelle der "drohenden Gefahr". Diese ermöglicht der Polizei ein Einschreiten bereits dann, wenn noch keine konkrete Gefahr vorliegt. Ziel ist laut Regelung, einen Sachverhalt frühzeitig aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für wichtige Rechtsgüter zu verhindern. Die Kläger sehen darin jedoch eine unverhältnismäßige und zu unklare Eingriffsbefugnis.

Kritik an Präventivgewahrsam und Einsatzmitteln

Die Verfahren richten sich außerdem gegen die Ausweitung des Präventivgewahrsams auf bis zu zwei Monate. Ebenfalls angegriffen wird die Möglichkeit, dass die Polizei Explosivmittel wie Handgranaten einsetzen darf, selbst wenn dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Unbeteiligte gefährdet werden könnten.

Für Mittwoch ist ein weiterer Verhandlungstag vorgesehen. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird allerdings erst in einigen Monaten gerechnet.

Klagen von Abgeordneten und Bürgerrechtsgruppen

Die abstrakte Normenkontrolle war 2018 von Bundestagsabgeordneten der FDP, Linken und Grünen angestoßen worden. Verhandelt wird diese nun gemeinsam mit einer Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und des Bündnisses "NoPAG".

Nach Einschätzung des Bündnisses hatte das bayerische PAG Vorbildcharakter für überarbeitete Polizeigesetze in anderen Bundesländern sowie für das BKA-Gesetz. Deshalb sei es von besonderer Bedeutung, dass ausgerechnet dieses Gesetz nun in Karlsruhe verfassungsrechtlich überprüft werde.

Aktenzeichen: 1 BvF 1/18; 1 BvR 2271/18

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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