Politik

Kanzler verteidigt Spar-Hammer beim Unterhalt

Merz nennt die Kosten explodiert – doch bei den umstrittenen Kürzungen für Alleinerziehende könnte noch nicht das letzte Wort gefallen sein.

15.07.2026, 14:00 Uhr

Merz verteidigt Sparpläne, zeigt sich aber offen für Gespräche

Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach dem Protest der SPD gegen die geplanten Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss Gesprächsbereitschaft signalisiert. In seiner Sommerpressekonferenz sagte der CDU-Politiker, es handele sich um eine Abwägung und nicht um bereits abgeschlossene Gesetzgebung. Innerhalb der Koalition werde darüber noch ausführlich beraten. Zugleich verteidigte Merz die geplanten Kürzungen. Familienministerin Karin Prien (CDU) will das Vorhaben noch im Juli innerhalb der Bundesregierung abstimmen.

Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat gezahlt, wenn ein alleinerziehender Elternteil keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Prien plant, die Leistung künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Lebensjahr zu gewähren. Nach ihren Angaben wären davon rund 80.000 Jugendliche betroffen. Das Vorhaben stößt beim Koalitionspartner SPD auf Kritik.

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf bezeichnete Priens Vorschlag als „Offenbarungseid“ für Alleinerziehende. Der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, sagte im Deutschlandfunk, der Wegfall von knapp 400 Euro sei für viele Familien eine Katastrophe. Zudem sei der Vorschlag nicht mit der SPD abgestimmt gewesen.

Hunderte Millionen Euro Einsparpotenzial

Prien räumte ein, dass Einsparungen bei Familien, Kindern und Frauen schmerzhaft seien. Zugleich verwies sie darauf, dass die Entscheidung gemeinsam mit den Ländern getroffen worden sei. Durch ihre Vorschläge ergebe sich für Bund, Länder und Kommunen ein Sparpotenzial von mehreren Hundert Millionen Euro, davon allein 245 Millionen Euro auf Bundesebene.

Merz verwies darauf, dass sich die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss innerhalb von acht Jahren vervierfacht hätten. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage der Kommunen und ein jährliches Defizit von 30 Milliarden Euro sei diese Entwicklung langfristig nicht tragbar. Ziel sei es, Korrekturen vorzunehmen, ohne dass Kinder darunter leiden müssten. Gleichzeitig solle stärker darauf hingewirkt werden, dass unterhaltspflichtige Personen ihrer Verantwortung nachkommen.

Im Koalitionsvertrag ist dafür bereits ein schärferes Druckmittel vorgesehen: Wer bei Unterhaltszahlungen falsche Angaben macht, könnte künftig mit dem Entzug des Führerscheins belegt werden.

Merz: Unterhalt und Kindergeld bleiben unberührt

Auf die Frage nach den Folgen für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren betonte Merz, dass weder der eigentliche Unterhalt noch das Kindergeld angetastet würden. Beim Unterhaltsvorschuss gehe es um eine staatliche Vorleistung für den Fall, dass Verpflichtete nicht zahlen.

Merz erinnerte zudem daran, dass der Vorschuss früher nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt worden sei. Die nun angedachte Grenze von 16 Jahren begründete er damit, dass Alleinerziehende mit Schule und Betreuungsangeboten eher die Möglichkeit hätten, eine Arbeit aufzunehmen.

Kritik auch von Grünen und Linken

Auch Grüne und Linke reagierten scharf auf die Aussagen des Kanzlers. Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Misbah Khan sprach von Respektlosigkeit gegenüber Millionen Müttern. Statt Familien weiter in finanzielle Unsicherheit zu treiben, brauche es eine Politik, die Familien stärke und Sorgearbeit anerkenne.

Linksfraktionschefin Heidi Reichinnek kritisierte, die Regierung nehme Kindern Geld weg, während Merz zugleich behaupte, Kinder sollten davon nicht betroffen sein. Seine Aussagen zum Unterhaltsvorschuss machten fassungslos.

Einkommensgrenze als weitere Option

Kanzleramtschef Thorsten Frei brachte zudem eine mögliche Einkommensgrenze für den Unterhaltsvorschuss ins Gespräch. Wer oberhalb einer solchen Grenze liege, könne keinen Anspruch darauf haben, dass die Allgemeinheit für den Zahlungsausfall des Ex-Partners einstehe. Eine konkrete Höhe sei noch offen, im Gesetzgebungsverfahren könne aber über eine Grenze von 4.500 bis 5.000 Euro Monatseinkommen gesprochen werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen