Merz verteidigt geplante Kürzung beim Unterhaltsvorschuss
Bundeskanzler Friedrich Merz hat die vorgesehenen Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden verteidigt. Zugleich machte der CDU-Politiker deutlich, dass die Pläne noch nicht endgültig beschlossen seien. Es handele sich um eine Abwägung, über die innerhalb der Koalition noch intensiv gesprochen werde.
Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat gezahlt, wenn ein alleinerziehender Elternteil keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Familienministerin Karin Prien (CDU) möchte die Leistung künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Lebensjahr gewähren. Dagegen gibt es auch Kritik aus der SPD.
Merz verwies darauf, dass sich die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss innerhalb von acht Jahren vervierfacht hätten. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage der Kommunen und ein jährliches Defizit von 30 Milliarden Euro sei diese Entwicklung langfristig nicht tragbar. Ziel sei es, Anpassungen vorzunehmen, ohne dass Kinder darunter leiden müssten. Gleichzeitig solle stärker darauf hingewirkt werden, dass unterhaltspflichtige Personen ihrer Verantwortung nachkommen.
Auf die Frage nach den Folgen für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren betonte Merz, dass weder der eigentliche Unterhalt noch das Kindergeld angetastet würden. Beim Unterhaltsvorschuss gehe es um eine staatliche Vorleistung für den Fall, dass Verpflichtete nicht zahlen.
Merz erinnerte zudem daran, dass der Vorschuss früher nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt worden sei. Die nun angedachte Grenze von 16 Jahren begründete er damit, dass Alleinerziehende mit Schule und Betreuungsangeboten eher die Möglichkeit hätten, eine Arbeit aufzunehmen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber