Iran

Iran-Abkommen: Was jetzt gilt – was offen ist

USA und Iran besiegeln überraschend ein Kriegsende und öffnen Hormus – doch brisante Lücken im Deal werfen neue Fragen auf.

18.06.2026, 03:18 Uhr

USA und Iran veröffentlichen Text ihres Rahmenabkommens

Der Inhalt des zwischen den USA und dem Iran vereinbarten Rahmenabkommens liegt nun offen. Nachdem bereits zuvor ältere Fassungen in Medien kursierten, machte ein ranghoher Vertreter der US-Regierung die aktuelle Version publik. Das Abkommen trat nach der nächtlichen Unterzeichnung durch US-Präsident Donald Trump und Irans Präsident Massud Peseschkian sofort in Kraft. Dennoch bleiben in den 14 Punkten zahlreiche Fragen unbeantwortet.

Was der veröffentlichte Text festlegt

Gleich zu Beginn verlangt das Dokument ein unverzügliches und dauerhaftes Ende der Kampfhandlungen auf allen Schauplätzen, ausdrücklich auch im Libanon. Beide Staaten sowie ihre jeweiligen Partner sollen weitere militärische Schritte unterlassen. Welche Akteure mit diesen „Verbündeten“ genau gemeint sind, wird allerdings nicht näher erläutert.

An mehreren Stellen verweist das Papier zudem auf weitere Gespräche. Innerhalb von 60 Tagen soll demnach ein endgültiges Abkommen ausgearbeitet werden, wobei diese Frist verlängert werden kann.

Relativ klar geregelt ist die Beendigung der gegenseitigen Seeblockaden in der Straße von Hormus. Der Iran soll binnen 30 Tagen nach der Unterzeichnung eventuell ausgelegte Seeminen in der Meerenge beseitigen.

Die USA verpflichten sich im Gegenzug nicht nur dazu, die Blockade für Schiffe aufzuheben, die iranische Häfen ansteuern oder verlassen. Washington sagt außerdem zu, Sanktionen gegen den iranischen Energiehandel ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung vorläufig auszusetzen. Sobald eine endgültige Vereinbarung steht, sollen sämtliche Sanktionen gegen den Iran fallen.

Iran-Krieg - Straße von Hormus
Die freie Durchfahrt durch die Straße von Hormus soll noch genau geklärt werden. (Symbolbild) Quelle: Uncredited/AP/dpa

Was im Text fehlt

Zwar sieht der erste Abschnitt auch ein Ende der Kämpfe zwischen Israel und der proiranischen Hisbollah im Libanon vor und bindet dabei die „Verbündeten“ beider Seiten ein. Ein Rückzug israelischer Truppen aus dem Libanon, wie ihn Teheran zuletzt wiederholt verlangt hatte, wird jedoch nicht erwähnt.

Damit bleiben mehrere zentrale Punkte offen: Was passiert, wenn Partner der USA oder des Irans – etwa Israel oder die Hisbollah – gegen das Abkommen verstoßen? Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu hatte am Montag erklärt, der Kampf gegen den Iran und dessen regionale Verbündete sei noch nicht beendet. Die israelische Armee werde in „Sicherheitszonen“ im Gazastreifen, im Süden des Libanon und in Syrien bleiben, „so lange wie nötig“.

Unklar ist auch, ob sich die Hisbollah an eine Feuerpause halten würde, solange Israel bestimmte Gebiete im Südlibanon weiter als Schutzzonen besetzt hält. Ebenso offen bleibt, wie der Iran reagieren würde, falls die Gefechte zwischen Israel und der Hisbollah andauern. Würde Teheran in diesem Fall seine Drohung wahrmachen und Israel direkt angreifen?

Auch die islamistische Hamas im Gazastreifen zählt zu den Verbündeten Irans. Ob die Feuerpause auch für Gaza gilt, wird im Text nicht ausdrücklich gesagt.

Atomprogramm nur am Rand erwähnt

Die Frage des iranischen Atomprogramms nimmt im Abkommen nur wenig Raum ein. Die Islamische Republik bekräftigt darin ihre bekannte Haltung, keine Atomwaffen herstellen zu wollen. Als Mindestschritt ist die Verdünnung gelagerten hochangereicherten Urans unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) vorgesehen. Laut CNN fehlte dieser Passus noch in einer früheren Entwurfsfassung, auf die sich US-Präsident Trump und der iranische Parlamentspräsident Mohammed Bagher Ghalibaf verständigt hatten.

Weitere Details sollen erst in einem endgültigen Abkommen geregelt werden. Die Frist von 60 Tagen erscheint dafür jedoch knapp. Zum Vergleich: Die Verhandlungen über das Wiener Atomabkommen von 2015 dauerten fast zwei Jahre. Das Portal Politico berichtet unter Berufung auf US-Quellen, der Iran habe im Hintergrund bereits weitergehende Zugeständnisse beim Atomprogramm gemacht.

Nicht ausdrücklich aufgegriffen wird zudem die iranische Forderung, künftig Gebühren für die Durchfahrt durch die Straße von Hormus zu erheben. Die kostenlose Passage gilt demnach nur während des 60-tägigen Verhandlungsfensters. Über spätere Regeln will der Iran mit Oman sowie anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs sprechen.

Ebenfalls nicht mehr enthalten sind Forderungen, die Washington bis zum Kriegsbeginn Ende Februar noch vertreten hatte: etwa Beschränkungen des iranischen Raketenprogramms und ein Ende der Unterstützung regionaler Milizen wie der Hisbollah im Libanon oder der Huthi im Jemen.

Was weiterhin unklar bleibt

Nach einem Bericht von Axios, der sich auf US-Beamte beruft, soll der Iran schrittweise Leistungen erhalten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Im Abkommen selbst wird allerdings nicht genauer ausgeführt, wie dieses Vorgehen aussehen soll.

Zu den unpräzise beschriebenen Punkten zählt etwa die Freigabe iranischer Vermögenswerte, was Experten zufolge technisch und rechtlich kompliziert wäre. Der Berliner SWP-Experte Sascha Lohmann weist darauf hin, dass der US-Präsident zwar mit Ausnahmeregelungen Sanktionserleichterungen aus Gründen der nationalen Sicherheit gewähren könne. Das gelte jedoch nur bis zu einem endgültigen Abkommen. Für eine dauerhafte Aufhebung müsste anschließend der US-Kongress zustimmen.

Von der Sanktionsfrage hängt auch ab, ob ein geplanter Wiederaufbaufonds im Umfang von mindestens 300 Milliarden US-Dollar tatsächlich zustande kommt. Laut Axios sollen private Investoren aus den Golfstaaten und aus Asien das Kapital bereitstellen. Das Vorhaben erinnert an frühere Investitionspläne für den Wiederaufbau des Gazastreifens, die bislang nie umgesetzt wurden.

Wer von dem Abkommen profitiert

Bis zum Kriegsbeginn am 28. Februar war die für den weltweiten Energiehandel zentrale Straße von Hormus offen. Erst nach den Angriffen der USA und Israels hatte Teheran die Passage fast vollständig blockiert. Durch das Abkommen kann der Iran die Wiederöffnung nun an politische und wirtschaftliche Zugeständnisse koppeln.

Die vorläufige Aussetzung der US-Ölsanktionen während der weiteren Verhandlungen könnte dem Land erhebliche zusätzliche Einnahmen verschaffen. Zudem ermöglicht das Ende der US-Seeblockade iranischer Häfen der Führung in Teheran, unterbrochene Lieferketten wieder in Gang zu bringen.

Da rund 20 Prozent des weltweiten Energiehandels durch die Straße von Hormus laufen, dürfte die Rückkehr von Öl- und Gaslieferungen aus der Golfregion nicht nur in Washington, sondern weltweit für Erleichterung sorgen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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