Bayern

Urteil: Stadt darf Automatenläden ausbremsen

Sonntags rund um die Uhr im Automatenladen shoppen? In Bayern doch nicht überall – jetzt eskaliert der Streit vor Gericht.

27.07.2026, 12:39 Uhr

Die Stadt Regensburg darf die Öffnungszeiten von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen einschränken. Das Verwaltungsgericht Regensburg wies nach eigenen Angaben drei Eilanträge gegen eine entsprechende Vorgabe der Stadt zurück.

Im November 2025 hatte die Stadt festgelegt, dass Automatenläden an Sonn- und Feiertagen nur zwischen 8.00 und 16.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Drei Betreiber hielten sich demnach nicht daran und ließen ihre Geschäfte auch außerhalb dieser Zeiten laufen. Daraufhin sprach die Stadt Nutzungsuntersagungen aus.

Kommunen dürfen Regeln selbst anpassen

Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts sind diese Maßnahmen voraussichtlich rechtmäßig. Zwar erlaubt das neue bayerische Ladenschlussgesetz grundsätzlich eine ganztägige Öffnung von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen. Gleichzeitig räumt es Städten und Gemeinden jedoch einen großen Spielraum ein, davon per eigener Regelung abzuweichen.

Nach Angaben der Stadt muss an Sonn- und Feiertagen eine Öffnung von mindestens acht zusammenhängenden Stunden möglich sein. Diese Voraussetzung erfüllt die Regensburger Regelung nach Auffassung des Gerichts. Die Kommune habe damit ihren gesetzlichen Handlungsspielraum nicht überschritten.

Gegen die Entscheidungen können die Beteiligten noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München einlegen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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