Die Linke-Fraktion im Bundestag will die Verabschiedung des geplanten neuen Heizgesetzes vorerst ausbremsen. Nach Angaben ihrer klimapolitischen Sprecherin Violetta Bock wurde dazu beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Ziel ist es, zu verhindern, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Eilverfahren beschlossen wird, obwohl aus Sicht der Fraktion entscheidende Angaben zur Klimawirkung fehlen.
Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Eingang eines Organstreitverfahrens sowie eines Eilantrags.
Nach Darstellung des Rechtsanwalts Johannes Franke würde mit dem Gesetz gewissermaßen ein „CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber“ aufgenommen – allerdings in unbekannter Höhe und zu unbekannten Bedingungen. Das sei aus Sicht der Kläger unzulässig und verletze die Informationsrechte der Abgeordneten sowie des Bundestags.
Franke betonte, die nötigen Informationen müssten zwingend noch vor dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens vorliegen. Mit dem Eilantrag soll erreicht werden, dass über das Gebäudemodernisierungsgesetz zumindest nicht mehr vor der Sommerpause abgestimmt wird. So bliebe Zeit, fehlende Angaben zur Klimawirkung nachzuliefern.
Umstrittene Reform
Das neue Heizgesetz könnte bereits in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden. Die Verhandlungen innerhalb der Koalitionsfraktionen sind aber noch nicht abgeschlossen. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der Regelungen kippen, die noch von der früheren Ampel-Regierung beschlossen worden waren.
Geplant ist unter anderem, dass neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybridheizungen und Biomasseheizungen auch neue Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden dürfen. Voraussetzung wäre, dass diese ab dem 1. Januar 2029 schrittweise einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Vorgesehen ist dafür eine sogenannte „Biotreppe“, die den Übergang zu klimafreundlicherem Heizen erleichtern soll.
Für bereits bestehende Heizungen soll ab 2028 zudem eine „Grüngasquote“ gelten, die von den Versorgern erfüllt werden muss.
Bock kritisierte, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werde die Lücke zur Erreichung der Klimaziele voraussichtlich größer. Die Bundesregierung könne trotz mehrfacher Nachfragen bislang keine belastbaren Angaben zur Klimawirkung des Gesetzes und zur Verfügbarkeit von Biogasen machen. Diese Berechnungen müssten offengelegt werden.
Auch viele Umweltverbände warnen
Auch viele Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, werden deshalb weitere Klagen gegen das Vorhaben erwartet.
Zusätzlichen Zündstoff liefert ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Darin ist von „verfassungsrechtlichen Zweifeln“ die Rede – insbesondere mit Blick auf die Frage, ob die Neuregelung der Heizungsemissionen die Lasten zur Emissionsminderung unverhältnismäßig in die Zukunft verschiebt. Wie das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel bewerten würde, ist allerdings offen.
Zur Klage der Linken äußerten sich die Grünen zurückhaltend. Der energiepolitische Sprecher Michael Kellner sagte der Rheinischen Post, das Eilverfahren richte sich eher gegen den Ablauf als gegen den Inhalt des Gesetzes. Ob der Vorstoß Erfolg habe, sehe er skeptisch. Sollte die Linke dennoch vor Gericht gewinnen, werde er jedoch „eine Kiste Rotkäppchen-Sekt“ spendieren.
Ähnlicher Fall vor drei Jahren
Bereits im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor dem geplanten Parlamentsbeschluss zum damaligen Heizungsgesetz eingegriffen und das Verfahren vorläufig gestoppt. Geklagt hatte damals der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann. Die umstrittenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz wurden später nach der Sommerpause doch noch vom Bundestag beschlossen.
Am 23. Juli – rund drei Jahre nach dem erfolgreichen Eilantrag gegen das alte Heizungsgesetz – entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Heilmanns Klage im Hauptverfahren. Dabei geht es nicht um den Inhalt des damaligen Heizungsgesetzes, sondern um die grundsätzliche Frage, ob es ein „verfassungsrechtliches Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen gibt. Darauf hatte die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold bereits in der Verhandlung im Februar hingewiesen. Heilmann selbst hatte sich dafür ausgesprochen, dass Karlsruhe klare Standards für parlamentarische Abläufe formuliert, weil sich das Parlament dabei oft nur schwer selbst Grenzen setze.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber