Der bisherige zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, hat in den vergangenen fünf Jahren in mehr als 250 Fällen Ermittlungen angestoßen. Daraus resultierten nach Angaben des bayerischen Justizministers Josef Schmid (CSU) 38 Anklagen und 32 Verurteilungen. Bayernweit seien im selben Zeitraum sogar mehr als 4.000 Ermittlungsverfahren geführt worden.
Schmid nannte diese Zahlen in München bei der Einführung von Francks Nachfolger David Beck. Der Staatsanwalt war bislang als Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz maßgeblich mit der Verfolgung von Hasskriminalität befasst.
Nach den Worten des Ministers ist Francks Bilanz bereits wegen der oft hohen Komplexität dieser Verfahren bemerkenswert. Darüber hinaus habe er sich mit großem persönlichem Einsatz im Kampf gegen Antisemitismus engagiert. Unter seiner Führung sei die Stelle zu einem auch bundesweit beachteten Erfolgsmodell geworden, so Schmid.
Amt besteht seit 2021
Die Funktion des zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz wurde im Oktober 2021 eingerichtet. Organisatorisch ist sie bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) an der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt. Zuständig ist der Beauftragte bayernweit für besonders bedeutsame Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit antisemitisch motivierten Straftaten.
Zugleich arbeitet die Stelle eng mit allen 22 Staatsanwaltschaften im Freistaat zusammen. Laut Schmid bearbeiteten diese zwischen 2021 und 2025 insgesamt 4.098 Verfahren wegen antisemitischer Delikte und erreichten 942 Verurteilungen.
Schmid bekräftigte, das Vertrauen jüdischer Menschen in die bayerische Justiz weiter stärken zu wollen. Auch nach dem Personalwechsel bleibe es dabei: Die bayerische Justiz stehe fest an der Seite ihrer jüdischen Bürgerinnen und Bürger.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber