Mehr als die Hälfte der registrierten Asylsuchenden an Landgrenzen zurückgewiesen
Die Bundespolizei hat im ersten Halbjahr an den deutschen Landgrenzen etwas mehr als die Hälfte der dort erfassten Asylsuchenden abgewiesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach baten von rund 20.000 Menschen, die bei einer unerlaubten Einreise über eine Landgrenze festgestellt wurden, nur etwa fünf Prozent um Asyl.
Nach Angaben der Bundesregierung registrierte die Bundespolizei 1.024 Asylsuchende an den Landgrenzen. 514 von ihnen wurden zurückgewiesen. An Flughäfen wurden im gleichen Zeitraum rund 4.500 unerlaubte Einreisen gezählt.
Seit Mai 2025 werden auch Asylsuchende zurückgewiesen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte mit seinem Amtsantritt im Mai 2025 verschärfte vorübergehende Grenzkontrollen angeordnet, obwohl solche Maßnahmen im Schengenraum eigentlich nicht vorgesehen sind. Zugleich verfügte er, dass künftig auch Asylsuchende an den Grenzen zurückgewiesen werden sollen. Ausgenommen sind besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere, Minderjährige oder Kranke.
Nur ein Fall konnte nicht umgesetzt werden
Im ersten Halbjahr scheiterte laut Bundesregierung lediglich eine einzige Zurückweisung. Hintergrund war demnach, dass Frankreich die Übernahme der betroffenen Personen verweigerte. Die meisten unerlaubten Einreisen wurden im ersten Halbjahr an der Grenze zu Frankreich festgestellt. Der höchste Anteil an Zurückweisungen im Verhältnis zu den festgestellten unerlaubten Einreisen wurde an der polnischen Grenze verzeichnet.
Kritik kommt von der fluchtpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Sie wirft Dobrindt einen laxen Umgang mit dem Recht vor. Ob die aus ihrer Sicht rechtswidrige Praxis der Zurückweisungen tatsächlich viele Schutzsuchende dauerhaft von einer Einreise nach Deutschland abhält, lasse sich nicht beurteilen, weil dazu keine Daten erhoben würden.
Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge sinkt bereits seit einigen Jahren. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 39.646 Erstanträge gezählt. Das entspricht einem Rückgang von rund 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Bei jedem Vierten gab es einen Eurodac-Treffer
Nach Angaben der Bundesregierung gab es bei etwa jedem vierten Asylsuchenden, den die Bundespolizei im ersten Halbjahr erfasste, einen sogenannten Eurodac-Treffer. Das bedeutet, dass die Fingerabdrücke mit einem bereits gespeicherten Datensatz in der europäischen Fingerabdruckdatenbank übereinstimmten. Dies kann darauf hindeuten, dass die Person schon in einem anderen europäischen Staat einen Asylantrag gestellt hat oder dort wegen einer unerlaubten Einreise registriert wurde.
Erfasst wird ein Eurodac-Treffer in der Statistik der Bundespolizei den Angaben zufolge nur dann, wenn die betreffende Person ein Asylgesuch äußert. Bei Kleinkindern werden keine Fingerabdrücke genommen. Neben den EU-Staaten beteiligen sich auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an dem System.
Eurodac soll dabei helfen, sogenannte Sekundärmigration festzustellen, frühere Kontakte mit Behörden nachvollziehbar zu machen und Abschiebungen oder Rücküberstellungen in andere europäische Staaten zu erleichtern.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber