Politik

EU drückt Abschiebezentren durch

Asyl abgelehnt – bald Abschiebung in Lager außerhalb der EU? Fast alles ist beschlossen, doch ein Streitpunkt bleibt.

21.05.2026, 12:25 Uhr

Die Europäische Union treibt Pläne für sogenannte Rückkehrzentren in Staaten außerhalb der EU sowie weitere Verschärfungen im Asylrecht voran. Vertreter des Europäischen Parlaments erklärten nach Gesprächen mit den Mitgliedstaaten, dass nahezu alle politischen Streitpunkte vorläufig geklärt seien. Offen sei im Wesentlichen nur noch, ab wann die neuen Vorgaben gelten sollen.

Nach Angaben aus Verhandlungskreisen drängen einige Länder auf längere Fristen, damit sie ihre nationalen Gesetze anpassen können. Sie hatten demnach vorgeschlagen, den Großteil der neuen Rückführungsregeln erst nach zwei Jahren anzuwenden. Ausgenommen davon wären die Bestimmungen zu den Rückkehrzentren gewesen. Das Europäische Parlament setzt sich dagegen für ein sofortiges Inkrafttreten ein. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 1. Juni vorgesehen.

In den geplanten Zentren außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylsuchende untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Unbegleitete Minderjährige sollen nach den vorgesehenen Regeln nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen wäre eine Überstellung in solche Einrichtungen hingegen möglich.

Deutschland strebt Abkommen mit Drittstaaten an

Deutschland verhandelt derzeit gemeinsam mit weiteren EU-Ländern über Vereinbarungen mit Staaten, die bereit wären, solche Rückkehrzentren auf ihrem Gebiet einzurichten. Einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für derartige Modelle gab es bisher nicht. Italien hatte bereits mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin zu verlagern. Dieses Vorgehen wurde jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof juristisch angegriffen.

Die vorläufige Einigung sieht laut Verhandlungskreisen auch vor, dass abgelehnte Asylbewerber stärker an ihrer Rückführung mitwirken müssen, wenn sie eine Inhaftierung vermeiden wollen. Wer sich nicht kooperativ zeigt, muss demnach EU-weit mit gekürzten oder gestrichenen Unterstützungsleistungen rechnen. Auch die Einziehung von Reisedokumenten wäre möglich.

Darüber hinaus soll Abschiebehaft künftig leichter angeordnet werden können, etwa wenn Behörden Fluchtgefahr annehmen oder ein Sicherheitsrisiko sehen. Die zulässige Dauer der Haft würde nach den neuen Vorgaben auf bis zu 24 Monate steigen; in bestimmten Fällen wäre sogar eine Verlängerung um weitere sechs Monate möglich.

Kritik an Zusammenarbeit von EVP und Rechtsaußen-Lager

Der Einigung war ein gemeinsamer Vorstoß der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und rechten Kräften im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur zufolge arbeitete die EVP in dieser Frage enger mit dem rechten Lager zusammen, als bislang öffentlich bekannt gewesen war.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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