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Sanitäter betäubt zwei Frauen – nur Bewährung

Er machte Frauen bewusstlos – aus einem perfiden Grund. Ein Ex-Notfallsanitäter entgeht dafür nur haarscharf dem Knast.

17.07.2026, 19:37 Uhr

Das Landgericht München II hat einen ehemaligen Notfallsanitäter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach Angaben des Gerichts hatte der heute 28-Jährige seiner früheren Partnerin und einer Kollegin Beruhigungsmittel gegeben und sie damit wehrlos gemacht. Nach Überzeugung der Richter lag dem die sexuelle Anziehung zu hilflosen Frauen zugrunde.

Nur knapp keine Haft ohne Bewährung

Mit dem Urteil entging der Mann nur knapp einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung, denn diese ist nur bei Strafen von bis zu zwei Jahren möglich. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung.

Strafmildernd berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass der Angeklagte mit einer der betroffenen Frauen eine Schlichtungsvereinbarung getroffen und eine Entschädigung zugesagt hat. Außerdem liegen die Taten bereits einige Zeit zurück. Nach Einschätzung des Gerichts besteht zudem keine Gefahr weiterer ähnlicher Taten.

Ex-Freundin und Kollegin betroffen

Nach den Feststellungen des Gerichts soll der Mann seiner Ex-Freundin im Jahr 2019 während eines Trinkspiels das Beruhigungsmittel verabreicht haben. Die Frau berichtete als Zeugin, ihr sei danach über Stunden schwindelig gewesen und sie habe sich wie benommen gefühlt.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich vier Jahre später während eines Dienstes. Laut Urteil gab der damalige Notfallsanitäter einer Kollegin an einem Abend zweimal dasselbe starke Beruhigungsmittel. Auch sie war anschließend massiv benommen.

Eine Zeugin hatte vor Gericht ausgesagt, der Reiz für den Angeklagten habe im Zustand der Bewusstlosigkeit gelegen. Die Kammer stufte die Aussagen beider Frauen als glaubhaft ein.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Ursprünglich war der 28-Jährige zusätzlich auch wegen Vergewaltigung angeklagt worden. In der Mitteilung des Gerichts zum Urteil wurde dieser Vorwurf jedoch nicht mehr aufgeführt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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