Schwere Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Cannabis sollen künftig gesondert in der amtlichen Unfallstatistik auftauchen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor, der am Freitag in den Bundesrat eingebracht werden soll. Ziel ist es, die Folgen der seit 2024 geltenden Cannabis-Legalisierung für die Verkehrssicherheit besser bewerten zu können. Parallel zur Freigabe wurde auch ein THC-Grenzwert für Autofahrer eingeführt, vergleichbar mit der bekannten Alkoholgrenze.
Künftig soll in der Straßenverkehrsunfallstatistik zusätzlich der Grad der Cannabiseinwirkung erfasst werden. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits für Alkohol. Grundlage dafür sind THC-Werte, die von der Polizei bei der Aufnahme von Unfällen festgestellt werden.
Die Statistik umfasst Unfälle mit Verletzten oder Todesopfern sowie schwere Unfälle mit erheblichem Sachschaden. Erfasst werden daneben unter anderem Alter und Geschlecht der Beteiligten, das genutzte Verkehrsmittel und die Dauer des Führerscheinbesitzes.
Bußgelder, Fahrverbot und Punkte
Seit August 2024 gilt für Cannabis am Steuer ein gesetzlicher Grenzwert. Wer mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum oder mehr fährt, muss in der Regel mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Kommt zusätzlich Alkohol hinzu, steigen die Sanktionen normalerweise auf 1.000 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und ebenfalls zwei Punkte.
Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin ein grundsätzliches Cannabis-Verbot am Steuer. Der allgemeine Grenzwert von 3,5 Nanogramm greift für sie also nicht. Bei Verstößen werden üblicherweise 250 Euro Bußgeld fällig.
Genauere Grundlage für Forschung und Prävention
Nach Angaben des Ministeriums sollen die neuen, systematisch erhobenen Daten die Unfallforschung deutlich verbessern. So könnten etwa Erkenntnisse über die Verursacher von Unfällen unter Cannabiseinfluss oder über das Fahrverhalten junger Menschen und Fahranfänger gewonnen werden. Auch Präventionskampagnen und Aufklärungsarbeit ließen sich dadurch gezielter ausrichten.
Die von der früheren Ampel-Koalition beschlossene Legalisierung erlaubt Erwachsenen seit dem 1. April 2024 den Konsum und Anbau von Cannabis, allerdings unter zahlreichen Einschränkungen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber